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Gesetzliche Krankenversicherung

die Angebote der Krankenkassen

Die gesetzliche Krankenversicherung ist einer der Eckpfeiler des Sozialsystems in Deutschland. Viele Versicherte zahlen Beiträge, und aus diesem Topf werden die Kosten der Krankenbehandlung übernommen. Anders als in vielen anderen Staaten herrscht in Deutschland das Prinzip der Versicherungspflicht, ähnlich wie bei der Kfz-Haftpflichtversicherung: Wer als Dienstnehmer beschäftigt ist, der muss versichert sein. Die Wahl der Krankenkasse bleibt dem Beitragszahler aber selbst überlassen. Die zahlreichen Krankenkassen versuchen daher, Kunden mit attraktiven Versicherungsprämien und Leistungen zu gewinnen, und es ist schwierig, einen Überblick zu erhalten.

Wie findet man das optimale Angebot für die gesetzliche Krankenversicherung?

Die einfachste Möglichkeit dafür ist ein Vergleich im Internet. Die Daten der Krankenversicherungsträger sind stets aktuell, und die Suche hilft bei der Auswahl des für die persönliche Situation am besten geeigneten Anbieters. Der Versicherungsschutz ist aber nicht nur für den, der die Beiträge einzahlt, vorgesehen: Im Rahmen der Familienversicherung können der Ehepartner und die Kinder ebenfalls in den Schutz der gesetzlichen Krankenversicherung einbezogen werden. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass ein gewisses Einkommen nicht überschritten wird.

Wie wird der Vergleich durchgeführt?

Zunächst müssen einige Eckdaten zur Person angegeben werden. Darunter sind beispielsweise das Geschlecht, das Alter, der Wohnort, das monatliche Einkommen und die Anzahl der Arztbesuche pro Jahr zu verstehen. Außerdem besteht eine Auswahlmöglichkeit, ob und welche Behandlungsmöglichkeiten gewünscht werden. Die gesetzlichen Vorgaben sind für alle Krankenkassen gleich, aber einige verfügen über zusätzliche Angebote.

Nach einem Klick auf den Suchbutton wird nach wenigen Sekunden eine übersichtliche Tabelle ausgegeben, in der die Tarife aller infrage kommenden Krankenversicherungsträger zu finden sind. Die Übersicht weckt zunächst Erstaunen, wenn man sie mit dem aktuell bezahlten Tarif vergleicht. Es ist also durchaus Sparpotenzial vorhanden, das man mit diesem Vergleich nutzen kann!

Psychische Erkrankungen: Fehltage haben sich seit 1997 verdreifacht

Psychische Erkrankungen: Fehltage haben sich seit 1997 verdreifacht


Deutschland depressiv: Wie eine von der DAK in Auftrag gegebene Langzeitstudie zeigt, sind Depressionen und Anpassungsstörungen mittlerweile die psychischen Erkrankungen, die am häufigsten zu einer Krankschreibung führen.

Seelische Leiden auf dem dritten Platz aller Krankschreibungen

Grundlage des aktuellen DAK-Psychoreports ist die Auswertung anonymisierter Daten von 2,5 Millionen berufstätigen Krankenversicherten. Eine Erkenntnis der Langzeitstudie ist besonders beunruhigend: Seit 1997 hat sich die Anzahl der durch psychische Erkrankungen verursachten Fehltage verdreifacht. Im Jahr 2018 lagen sie bundesweit auf dem dritten Platz aller Krankschreibungen insgesamt.

Depressionen sorgen für die meisten psychisch bedingten Fehltage

Der Report zeigt, dass bei den psychischen Leiden besonders Depressionen und Anpassungsstörungen auf dem Vormarsch sind:

  • 2018 fielen wegen Depressionen 93 Fehltage je 100 Versicherte an.
  • Aufgrund von Anpassungsstörungen waren es 51 Fehltage.
  • Neurotische Störungen waren für 23 Fehltage je 100 Versicherte verantwortlich.
  • 16 Fehltage fielen wegen Angststörungen an.

Besonders bedrohlich ist die rasante Zunahme bei den Anpassungsstörungen: Ihre Zahl hat sich seit dem Jahr 2000 fast verdreifacht.

Der Report zeigt, dass psychische Erkrankungen bei Berufstätigen zunehmen. In schlimmen Fällen können sie zu Berufsunfähigkeit führen. Versicherungen und Finanzdienstleistungsunternehmen wie die R+V Versicherung AG, CosmosDirekt, tecis und MLP versuchen seit Jahren, die Bevölkerung für die Notwendigkeit einer Berufsunfähigkeitsversicherung zu sensibilisieren. tecis hat dabei vor allem junge Arbeitnehmer im Visier.

Der Burn-out kehrt zurück

Laut DAK-Report der Krankenkasse nimmt eine weitere seelische Erkrankung aktuell wieder zu: Nachdem die Diagnose Burn-out seit 2012 einen signifikanten Rückgang erfahren hatte, verzeichnet sie in jüngster Zeit wieder einen Anstieg: 2017 gab es 4,6 Fehltage je 100 Versicherte, 2018 waren es 5,3 Fehltage.

Ältere Arbeitnehmer sind überdurchschnittlich betroffen. Die über 60-Jährigen fehlten mit neun Fehltagen je 100 Versicherte von allen Altersgruppen am häufigsten wegen Burn-out-Symptomen.

Eine zweite Bevölkerungsgruppe, die besonders stark mit psychischen Erkrankungen zu kämpfen hat, sind die Frauen: Laut DAK-Report waren sie 2018 mit 298 Fehltagen je 100 Versicherte fast doppelt so oft wegen psychischer Störungen krankgeschrieben wie die Männer mit 183 Fehltagen.

Regionale Unterschiede bei den Fehltagen

Psychische Erkrankungen sind in Deutschland regional deutlich unterschiedlich verteilt: Das Saarland belegt mit 312 Fehltagen je 100 Versicherte den ersten Platz, gefolgt von Bremen mit 281 und Berlin mit 279 Fehltagen. Im oberen Mittelfeld rangieren die ostdeutschen Bundesländer Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt.

Am unteren Ende der Skala findet sich Süddeutschland wieder: Für Baden-Württemberg und Bayern ermittelte der DAK-Report nur 214 beziehungsweise 193 Fehltage aufgrund psychischer Erkrankungen.



Gut geschützt vor Versorgungslücken durch Berufsunfähigkeit

Gut geschützt vor Versorgungslücken durch Berufsunfähigkeit


Wer wegen körperlicher Beschwerden oder psychischer Probleme vorzeitig aus dem Berufsleben ausscheiden muss, hat ein Problem. Wie den Lebensunterhalt bis zum Rentenbeginn finanzieren? Zwar sind Arbeitnehmer über die Rentenversicherung auch gegen Erwerbsunfähigkeit versichert. Erwerbsunfähigkeit ist aber nicht identisch mit Berufsunfähigkeit. Hier erfahren Sie den Unterschied und wie Sie sich für den Fall des vorzeitigen Ausstiegs aus dem Erwerbsleben absichern können.

Der Unterschied zwischen Erwerbs- und Berufsunfähigkeit

Erwerbsunfähig ist, wer keinerlei Tätigkeit mehr ausüben kann, die mehr als drei Stunden am Tag überschreitet. Ist das der Fall, zahlt die Rentenversicherung eine Erwerbsunfähigkeitsrente. Wenn der Versicherte noch zwischen drei und sechs Stunden täglich arbeiten kann, reduziert sich die Erwerbsunfähigkeitsrente bereits um die Hälfte. Um eine Berufsunfähigkeit handelt es sich, wenn man dem erlernten oder aktuell ausgeübten Beruf nicht mehr nachgehen kann.

Krankenschwestern, Dachdecker, Gerüstbauer und andere körperlich schwer arbeitende Menschen müssen fast zur Hälfte ihren Beruf vorzeitig aufgeben. Aber auch Akademiker bleiben nicht verschont: Immerhin sechs Prozent der Akademiker ereilt die Berufsunfähigkeit.

Um die Lücke zwischen Erwerbsunfähigkeit und Berufsunfähigkeit zu schießen, ist eine private Berufsunfähigkeitsversicherung sinnvoll. Nur so lässt sich im Falle einer Berufsunfähigkeit der gewohnte Lebensstandard halten. Informationen rund um die Berufsunfähigkeit und die private Vorsorge finden Sie auf www.tecis.de.

Tipps rund um die Berufsunfähigkeitsversicherung

Schließen Sie eine Berufsunfähigkeitsversicherung am besten so früh wie möglich ab. Die Beiträge sind bei einem Abschluss in jungen Jahren deutlich geringer und bleiben das auch während der Vertragslaufzeit.

Ist in der Versicherungspolice die Möglichkeit der abstrakten Verweisung vorgesehen, kann der Versicherer darauf verweisen, dass Sie trotz Berufsunfähigkeit einen vergleichbaren Beruf ausüben können und muss dann gegebenenfalls nicht zahlen. Achten Sie deshalb darauf, dass der Versicherer auf die Möglichkeit der abstrakten Verweisung verzichtet.

Beantworten Sie alle Gesundheitsfragen wahrheitsgemäß und lassen Sie keine Angaben zum Gesundheitszustand weg. Falsche Angaben können dazu führen, dass Sie den Versicherungsschutz verlieren.

Wann eine Berufsunfähigkeitsversicherung besonders wichtig ist

Wann eine Berufsunfähigkeitsversicherung besonders wichtig ist

Wer nicht gesetzlich versichert ist, genießt noch nicht einmal einen Versicherungsschutz gegen Erwerbsunfähigkeit. Für diesen Personenkreis ist der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung besonders wichtig. Dazu zählen vor allem Selbstständige, die nicht über einen Berufsverband oder eine Kammer rentenversichert sind. Aber auch Schüler, Auszubildende und Studenten genießen keinen Versicherungsschutz im Falle einer Erwerbsunfähigkeit.

Wer zwei Jahre lang keine Beiträge zur Rentenversicherung zahlt, verliert den Versicherungsschutz im Falle einer Erwerbsunfähigkeit. Das betrifft beispielsweise Angestellte, die eine Familienauszeit nehmen.



Kommt die Rentenversicherungsplicht für Selbstständige?

Kommt die Rentenversicherungsplicht für Selbstständige?


Arbeitnehmer sind gesetzlich pflichtversichert, Freiberufler müssen dagegen freiwillig für die Rente vorsorgen. Tun sie es trotz der vielen privaten Vorsorgemöglichkeiten nicht, droht Geldmangel im Alter. Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) plant daher die Einführung einer Vorsorgepflicht für Selbstständige. Wir erklären, was das bedeutet.

Angst vor drohender Altersarmut wächst

Mit 62 Prozent fürchten sich fast zwei Drittel der Selbstständigen und Freiberufler vor Altersarmut, machen sich Sorgen um ihre finanzielle Absicherung im Alter. Bei den befragten Frauen ist die Sorge noch etwas höher als bei den Männern. Das sind die Ergebnisse einer repräsentativen Studie des Forschungsinstituts YouGov im Auftrag der Quirin Privatbank.

Selbstständige sollen zur Altersvorsoge verdonnert werden

Trotz der Sorge vor finanziellen Engpässen ignorieren viele Selbstständige das Thema Altersvorsorge. Arbeitsminister Heil möchte daher eine Altersvorsorge für sie zur Pflicht machen. Betroffen wären unter anderem GbR- und OHG-Gesellschafter sowie Einzelunternehmer.

Tritt ein entsprechendes Gesetz in Kraft, müssten Selbstständige und Freiberufler sich entweder einem Versorgungswerk anschließen, sich über die Rürup-Rente absichern oder freiwillig in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. Die Beitragshöhe können sie nur eingeschränkt selbst festlegen – viele Selbstständige und Freiberufler wie Ärzte, Apotheker, Rechtsanwälte und Steuerberater gehören einem sogenannten berufsständischen Versorgungsnetzwerk an.

Ein „Gesetzentwurf zur Einbeziehung der Selbstständigen in das System der Alterssicherung“, so Heil, soll noch bis Ende des Jahres 2019 vorliegen. Es bleibt Selbstständigen und Freiberuflern überlassen, ob sie abwarten oder sich – so noch nicht geschehen – schon heute über private Vorsorgemöglichkeiten informieren.

Wie sich unabhängig von Beruf und Einkommen finanziell vorsorgen lässt, wissen erfahrene Dienstleister wie die Finanzberatung Swiss Life Select. Es empfiehlt sich auf jeden Fall, sich bei Fragen rund um Altersabsicherung und Vorsorgemöglichkeiten professionell beraten zu lassen.

Möglichkeiten der privaten Altersvorsorge

Möglichkeiten der privaten Altersvorsorge

Geld monatlich auf ein Sparkonto einzuzahlen, ist bei der aktuellen Niedrigzinslage keine Option. Was können Selbstständige tun, um Geld für das Rentenalter clever beiseite zu legen?

  1. Rürup-Rente

Sie ist mit der gesetzlichen Rentenversicherung vergleichbar. Zwar gibt der Staat keine Zulagen zur Rürup-Rente, begünstigt den Abschluss aber durch Steuerentlastungen. Beiträge kann der Sparer als Sonderausgaben vom zu versteuernden Einkommen abziehen. Nachteil: Die Vorsorge ist starr, kann nicht gekündigt werden. Auszahlungen sind voll zu versteuern. Selbstständige, die bisher keinem berufsständischen Versorgungswerk angehören, profitieren am meisten von der Steuerersparnis.

  1. Immobilien

Das sogenannte Betongold stellt eine sehr gute Möglichkeit zur Altersvorsorge dar. Ist die Immobilie abbezahlt, lässt sich im Rentenalter mietfrei darin wohnen. Alternativ kann das Objekt vermietet werden, die Einnahmen bessern dann die Rente auf. Bei höherem Finanzbedarf lässt sich die Immobilie auch verkaufen. Eine Immobilienfinanzierung ist allerdings eine langwierige Angelegenheit, die gewissen Risiken birgt.

  1. Aktienfonds und ETFs

Mit Aktien die Rente aufbessern? Das ist smart. Um Verlustrisiken zu minimieren, das Portfolio breit streuen. Bei aktiv gemanagte Aktienfonds verlangt der Fondsmanager eine Provision für die Geldanlage. ETFs (Exchange Traded Funds) dagegen sind börsengehandelte passive Indexfonds. Sie kommen ohne Fondsmanager aus und eignen sich für eine mittel- bis langfristige Anlagedauer. Die Indizes bilden die Entwicklung eines Marktes oder Teilmarktes ab. Der MSCI World deckt beispielsweise die 1.600 größten Aktien aus Industrieländern ab. Wer noch breiter streuen möchte, entscheidet sich für einen All Country ETF. In der Vergangenheit ließ sich mit ETFs bei einer Anlagedauer von 15 Jahren eine durchschnittliche jährliche Rendite von 7,7 Prozent erzielen.



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