Es ist schon seit längerer Zeit absehbar, dass die staatliche Rente nicht ausreichen wird, um den Finanzbedarf des Einzelnen im Ruhestand zu decken. Daher gibt es verschiedene Modelle der Förderung, wenn die Betroffenen die Angelegenheit selbst in die Hand nehmen und vorsorgen. Die Rürup Rente - benannt nach dem Ökonomen Bert Rürup - ist eines davon.
Worum handelt es sich dabei?
Die Basis ist ein Rentenversicherungsvertrag, der bei einer Versicherung abgeschlossen werden kann. Anders als bei der staatlichen Rente kommt hier nicht das Umlageverfahren, sondern das Kapitaldeckungsprinzip zur Anwendung. Das bedeutet, dass jeder für seine eigene Rente einzahlt. Ein weiterer Punkt ist, dass die Rürup Rente nicht abgelöst - also in einer Summe ausbezahlt - werden kann. Sie muss in monatlichen Rentenzahlungen gewährt werden. Die Verträge sind eine höchstpersönliche Angelegenheit: Sie können nicht vererbt, verpfändet oder verkauft werden. Die Beiträge, die geleistet werden, können gestaffelt steuerlich geltend gemacht werden.
Der Höchstbetrag für die jährliche Einzahlung beläuft sich zurzeit auf 20.000 Euro. Dafür schlägt die Steuer dann zu, wenn die Rürup Rente tatsächlich zur Auszahlung kommt. Mit einer Einschleifregelung werden ab 2005 50 Prozent, und in den folgenden Jahren bis 2040 100 Prozent des Rentenbetrages steuerlich erfasst. Es geht bei den Rürup-Verträgen aber nicht nur um die Altersvorsorge: Es ist möglich, gleichzeitig andere Risiken abzusichern und über einen finanziellen Schutz für den Fall der Berufsunfähigkeit zu verfügen.
Es gibt zahlreiche Anbieter, bei denen entsprechend Verträge abgeschlossen werden können. Auf unserer Homepage finden Sie eine vollständige Übersicht, die Ihnen die Entscheidung für eine konkrete Versicherung erleichtert.
Kommt die Rentenversicherungsplicht für Selbstständige?![]() Arbeitnehmer sind gesetzlich pflichtversichert, Freiberufler müssen dagegen freiwillig für die Rente vorsorgen. Tun sie es trotz der vielen privaten Vorsorgemöglichkeiten nicht, droht Geldmangel im Alter. Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) plant daher die Einführung einer Vorsorgepflicht für Selbstständige. Wir erklären, was das bedeutet. Angst vor drohender Altersarmut wächst Mit 62 Prozent fürchten sich fast zwei Drittel der Selbstständigen und Freiberufler vor Altersarmut, machen sich Sorgen um ihre finanzielle Absicherung im Alter. Bei den befragten Frauen ist die Sorge noch etwas höher als bei den Männern. Das sind die Ergebnisse einer repräsentativen Studie des Forschungsinstituts YouGov im Auftrag der Quirin Privatbank. Selbstständige sollen zur Altersvorsoge verdonnert werden Trotz der Sorge vor finanziellen Engpässen ignorieren viele Selbstständige das Thema Altersvorsorge. Arbeitsminister Heil möchte daher eine Altersvorsorge für sie zur Pflicht machen. Betroffen wären unter anderem GbR- und OHG-Gesellschafter sowie Einzelunternehmer. Tritt ein entsprechendes Gesetz in Kraft, müssten Selbstständige und Freiberufler sich entweder einem Versorgungswerk anschließen, sich über die Rürup-Rente absichern oder freiwillig in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. Die Beitragshöhe können sie nur eingeschränkt selbst festlegen – viele Selbstständige und Freiberufler wie Ärzte, Apotheker, Rechtsanwälte und Steuerberater gehören einem sogenannten berufsständischen Versorgungsnetzwerk an. Ein „Gesetzentwurf zur Einbeziehung der Selbstständigen in das System der Alterssicherung“, so Heil, soll noch bis Ende des Jahres 2019 vorliegen. Es bleibt Selbstständigen und Freiberuflern überlassen, ob sie abwarten oder sich – so noch nicht geschehen – schon heute über private Vorsorgemöglichkeiten informieren. Wie sich unabhängig von Beruf und Einkommen finanziell vorsorgen lässt, wissen erfahrene Dienstleister wie die Finanzberatung Swiss Life Select. Es empfiehlt sich auf jeden Fall, sich bei Fragen rund um Altersabsicherung und Vorsorgemöglichkeiten professionell beraten zu lassen. Möglichkeiten der privaten Altersvorsorge ![]() Geld monatlich auf ein Sparkonto einzuzahlen, ist bei der aktuellen Niedrigzinslage keine Option. Was können Selbstständige tun, um Geld für das Rentenalter clever beiseite zu legen?
Sie ist mit der gesetzlichen Rentenversicherung vergleichbar. Zwar gibt der Staat keine Zulagen zur Rürup-Rente, begünstigt den Abschluss aber durch Steuerentlastungen. Beiträge kann der Sparer als Sonderausgaben vom zu versteuernden Einkommen abziehen. Nachteil: Die Vorsorge ist starr, kann nicht gekündigt werden. Auszahlungen sind voll zu versteuern. Selbstständige, die bisher keinem berufsständischen Versorgungswerk angehören, profitieren am meisten von der Steuerersparnis.
Das sogenannte Betongold stellt eine sehr gute Möglichkeit zur Altersvorsorge dar. Ist die Immobilie abbezahlt, lässt sich im Rentenalter mietfrei darin wohnen. Alternativ kann das Objekt vermietet werden, die Einnahmen bessern dann die Rente auf. Bei höherem Finanzbedarf lässt sich die Immobilie auch verkaufen. Eine Immobilienfinanzierung ist allerdings eine langwierige Angelegenheit, die gewissen Risiken birgt.
Mit Aktien die Rente aufbessern? Das ist smart. Um Verlustrisiken zu minimieren, das Portfolio breit streuen. Bei aktiv gemanagte Aktienfonds verlangt der Fondsmanager eine Provision für die Geldanlage. ETFs (Exchange Traded Funds) dagegen sind börsengehandelte passive Indexfonds. Sie kommen ohne Fondsmanager aus und eignen sich für eine mittel- bis langfristige Anlagedauer. Die Indizes bilden die Entwicklung eines Marktes oder Teilmarktes ab. Der MSCI World deckt beispielsweise die 1.600 größten Aktien aus Industrieländern ab. Wer noch breiter streuen möchte, entscheidet sich für einen All Country ETF. In der Vergangenheit ließ sich mit ETFs bei einer Anlagedauer von 15 Jahren eine durchschnittliche jährliche Rendite von 7,7 Prozent erzielen. Veröffentlichung: 14.06.2019 - C34269 - Bildnachweis: © Alexander Raths - Fotolia.com, Bildnachweis: © Syda Productions - Fotolia.com Denkt auch an die KinderDen Nachwuchs nach einem Unfall bestens versorgt wissen![]() Die eigenen Kinder sind unser größter Schatz – und diesen wollen wir gut behütet wissen. Nicht erst vom Tag der Geburt an stellen sich Eltern die wichtige Frage, wie sie sich und ihren Nachwuchs am besten versichern sollen, denn wer eine Familie gründet, muss auch an den Schutz dieser denken, wenn es zum Todesfall eines Elternteils kommen sollte. Doch wie sichert man seine Sprösslinge und sich am besten ab? Bei Kinderversicherungen gilt es, genauestens auf die Inhalte zu achten, da manche Angebote viel zu teuer und darüber hinaus auch noch lückenhaft sind. Eltern sollten sich daher wohl überlegen, welchen Versicherungsschutz die Kinder eigentlich brauchen. Ein Versicherungsvergleich im Vorfeld erweist sich hierbei immer wieder als extrem nützlich. Wir sind der Sache auf den Grund gegangen und verraten, auf welche Versicherungen Eltern auf keinen Fall verzichten dürfen, um ihren Nachwuchs bestens versorgt zu wissen. Private HaftpflichtversicherungWenn Kinder spielen, geht auch schon einmal etwas zu Bruch. Bei Tante Emmas Blumenvase mag das nicht weiter schlimm sein, jedoch kann ein spielendes Kind einen Millionenschaden anrichten. Und wer bei einem Dritten einen Schaden anrichtet, ist zum Schadenersatz verpflichtet – mit seinem ganzen Vermögen und Einkommen, möglicherweise für den Rest seines Lebens. Daher ist eine private Haftpflichtversicherung unverzichtbar, speziell für junge Familien, da sie sich somit vor unkalkulierbaren Risiken schützen kann. Kinder werden im Rahmen einer Privathaftpflichtversicherung über ihre Eltern mitversichert. Eine Police genügt also für die ganze Familie, aber Eltern sollten unbedingt darauf achten, dass ihre Haftpflichtversicherung auch deliktunfähige Kinder mitversichert. Kinder unter sieben Jahren - im Straßenverkehr bis zum zehnten Lebensjahr - gelten als nicht deliktfähig, was bedeutet, dass es im Schadensfall rechtlich keinen Schuldigen gibt und somit die Versicherung nicht zahlen muss. Der Risikoschutz der Haftpflichtversicherung gilt sowohl für die Eltern als Aufsichtspflichtige über die eigenen und fremden Kindern sowie für das Kind selbst. Sobald Paare bemerken, dass sich Nachwuchs anbahnt, sollten sie die Versicherungssumme ihrer Haftpflichtversicherung überprüfen, denn die vereinbarte Deckung ist für einen Haushalt mit Kindern oft zu niedrig. ![]() Nice to know:Bei allen Familien-Versicherungen wie Haftpflicht, Hausrat oder Rechtsschutz brauchen Eltern ihre Kinder nicht eigenständig versichern. Sie sind mitversichert, dennoch sollten Eltern den Versicherer unbedingt über den Zuwachs in Kenntnis setzen, so dass dieser nicht behaupten kann, er hätte nichts vom zusätzlichen Risiko gewusst. ![]() KrankenversicherungenFür die Krankenversicherung gilt das ebenfalls: Das Kind wird über die Eltern mitversichert. Solang keines der Elternteile eine private Krankenversicherung abgeschlossen hat, wird das Kind über das besserverdienende Elternteil in der gesetzlichen Krankenkasse beitragsfrei mitversichert. Bei privat krankenversicherten Eltern - auch bei alleinerziehenden – muss für jedes Kind eine eigenständige Vollversicherung abgeschlossen werden. Wenn ein Elternteil gesetzlich und eines privat krankenversichert ist, können sie die Möglichkeit einer Familienversicherung in Anspruch nehmen, deren Beitrag sich nach der Höhe des Einkommens des privat versicherten Elternteils richtet. Außerdem bieten Krankenkassen die Möglichkeit einer Krankenzusatzversicherung an. Mit einer derartigen Versicherung können Krankenhausaufenthalte, Chefarztbehandlungen, Besuche beim Heilpraktiker oder Kieferorthopäden sowie Zahnersatz mit abgedeckt werden. Speziell kieferorthopädische Leistungen werden meist nur zu gewissen Anteilen übernommen und eine Zahnzusatz-Versicherung kann auch nie schaden, denn gerade Kinder und Jugendliche, sei es beim Sport, Spielen oder beim Schluck aus der Trinkflasche, ecken gerne mal mit einem Zahn an und guter Ersatz ist teuer. Eine weitere Überlegung für viel reisende Familien stellt eine Auslandsreisekrankenversicherung dar. Gesetzliche Krankenkassen übernehmen unter Umständen nicht alle Kosten, für im Ausland entstandene Notlagen, weshalb gerade reiselustige Familien über eine Auslandsreisekrankenversicherung nachdenken sollten. Für um die 20 Euro im Jahr sind Familien im Ausland bestens abgesichert. ![]() Invaliditäts- und Unfallversicherung Bei einer Unfall-Versicherung müssen sich Eltern ganz klar vor Augen führen, welche Art von Schutz diese bietet. Eine Unfall-Versicherung zahlt nämlich nur Leistungen, wenn in Folge eines Unfalles schwere Schäden zurückbleiben. Mit einer Invaliditätsversicherung sind Eltern hingegen auch dann für den tragischen Fall gewappnet, sollte eine Schwerbehinderung durch eine Krankheit auftreten. Die Kosten für eine Kinderinvaliditätsversicherung sind zwar hoch, aber sie deckt alle möglichen Szenarien ab. Wer es sich leisten kann, sollte sich lieber für die Invaliditätsversicherung entscheiden. Die Versicherungssumme sollte höher als bei Erwachsenen liegen, da Kinder einen noch viel größeren Teil ihres Lebens vor sich haben, für den das Geld ausreichen muss. Berufsunfähigkeitsversicherung Für ältere Kinder bzw. Jugendliche können Eltern sich auch Gedanken über eine gute Berufsunfähigkeitsversicherung machen. Berufsunfähigkeit kann jeden treffen, da spielt das Alter oder der Beruf keine Rolle. Die häufigste Ursache für Erwerbsunfähigkeit bei Erwachsenen ist meistens durch Krankheiten bedingt, Unfälle sind eher selten. Aus diesem Grund sollte eine Unfall- oder Erwerbsunfähigkeitsversicherung auch nur an zweiter Wahl stehen, denn diese wird erst dann überlegenswert, wenn der Versicherer den Antragssteller wegen eines riskanten Berufs oder bekannter Vorerkrankungen kategorisch ablehnt. Speziell junge Menschen mit gefährlichen Hobbys, Erbkrankheiten oder anderen besonderen Umständen sollten frühzeitig vernünftig abgesichert werden, um für den Ernstfall vorzusorgen. Die Versicherer müssen nämlich niemanden annehmen. Risikolebensversicherung Eltern sollten für den Ernstfall gewappnet sein. Über eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung sollten beide Elternteile verfügen, damit die Familie vor einem Verdienstausfall der bzw. des Versorger/s geschützt ist. Wer Kinder haben will, muss für diese Verantwortung übernehmen, auch wenn das bedeutet, sich mit dem Thema des eigenen Todes auseinandersetzen zu müssen. Der Tod eines geliebten Menschen ist für sich schon tragisch genug, weshalb er nicht auch noch finanziell zur Tragödie werden sollte. Jedes Elternteil sollte eine Risikolebensversicherung abschließen, um für diesen Fall gewappnet zu sein. Veröffentlichung: 07.07.2021 - C33792 - Bildnachweis: © jackfrog - Fotolia.com, Bildnachweis: istockphoto.com, Bildnachweis: © Statista 2017 |