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Risikolebensversicherung
Anbieter im Vergleich

Wer Familie hat, dem ist die Absicherung seiner Liebsten ein großes Anliegen. Das Leben ist gefährlich, und leider kommt es immer wieder vor, dass Familienväter, die hart arbeiten, durch ein Unglück plötzlich aus dem Leben gerissen werden. Neben der Trauer, die mit jedem Todesfall einhergeht, kann der Ausfall des Hauptverdieners auch zu wirtschaftlichen Problemen führen.

Neben den allgemeinen Lebenshaltungskosten sind auch oft Schulden da, die durch einen Hausbau, die Anschaffung eines Autos oder den Ankauf neuer Möbel verursacht wurden. Man kann mit den Banken zwar reden, aber irgendwann ist deren Geduld zu Ende. Daher tut man gut daran, für diesen Fall mit einer Risikolebensversicherung Vorsorge zu treffen.

Was ist eine derartige Versicherung konkret?

Es handelt sich dabei um eine langfristige Anlageform. Durch die Entrichtung monatlicher Prämien wird Kapital angespart, das vom Versicherungsunternehmen bestmöglich veranlagt wird. So soll der Ertrag gesteigert und maximiert werden. Tritt nun während der Laufzeit der Versicherungsfall - also der Tod des Versicherungsnehmers - ein, so ist die Risikolebensversicherung leistungspflichtig. Das bedeutet, dass entsprechend dem zugrunde liegenden Vertrag eine Leistung ausbezahlt wird.

Das kann eine Einmalzahlung sein, es können aber auch monatliche Rentenzahlungen vereinbart werden. Die Versicherungssumme sollte aufgrund der persönlichen finanziellen Situation gewählt werden, und zwar eher zu hoch als zu gering. Nur so ist die Versorgung der Familie gewährleistet, falls der Fall eintritt, den sich niemand wünscht.

Wie findet man das optimale Angebot?

Mit dem Versicherungsvergleich auf unserer Seite haben Sie ein ausgezeichnetes Instrument für die richtige Entscheidung zur Hand. Verschaffen Sie sich damit einen Marktüberblick, bevor Sie die konkrete Entscheidung treffen!

 
 

Gut geschützt vor Versorgungslücken durch Berufsunfähigkeit

Gut geschützt vor Versorgungslücken durch Berufsunfähigkeit


Wer wegen körperlicher Beschwerden oder psychischer Probleme vorzeitig aus dem Berufsleben ausscheiden muss, hat ein Problem. Wie den Lebensunterhalt bis zum Rentenbeginn finanzieren? Zwar sind Arbeitnehmer über die Rentenversicherung auch gegen Erwerbsunfähigkeit versichert. Erwerbsunfähigkeit ist aber nicht identisch mit Berufsunfähigkeit. Hier erfahren Sie den Unterschied und wie Sie sich für den Fall des vorzeitigen Ausstiegs aus dem Erwerbsleben absichern können.

Der Unterschied zwischen Erwerbs- und Berufsunfähigkeit

Erwerbsunfähig ist, wer keinerlei Tätigkeit mehr ausüben kann, die mehr als drei Stunden am Tag überschreitet. Ist das der Fall, zahlt die Rentenversicherung eine Erwerbsunfähigkeitsrente. Wenn der Versicherte noch zwischen drei und sechs Stunden täglich arbeiten kann, reduziert sich die Erwerbsunfähigkeitsrente bereits um die Hälfte. Um eine Berufsunfähigkeit handelt es sich, wenn man dem erlernten oder aktuell ausgeübten Beruf nicht mehr nachgehen kann.

Krankenschwestern, Dachdecker, Gerüstbauer und andere körperlich schwer arbeitende Menschen müssen fast zur Hälfte ihren Beruf vorzeitig aufgeben. Aber auch Akademiker bleiben nicht verschont: Immerhin sechs Prozent der Akademiker ereilt die Berufsunfähigkeit.

Um die Lücke zwischen Erwerbsunfähigkeit und Berufsunfähigkeit zu schießen, ist eine private Berufsunfähigkeitsversicherung sinnvoll. Nur so lässt sich im Falle einer Berufsunfähigkeit der gewohnte Lebensstandard halten. Informationen rund um die Berufsunfähigkeit und die private Vorsorge finden Sie auf www.tecis.de.

Tipps rund um die Berufsunfähigkeitsversicherung

Schließen Sie eine Berufsunfähigkeitsversicherung am besten so früh wie möglich ab. Die Beiträge sind bei einem Abschluss in jungen Jahren deutlich geringer und bleiben das auch während der Vertragslaufzeit.

Ist in der Versicherungspolice die Möglichkeit der abstrakten Verweisung vorgesehen, kann der Versicherer darauf verweisen, dass Sie trotz Berufsunfähigkeit einen vergleichbaren Beruf ausüben können und muss dann gegebenenfalls nicht zahlen. Achten Sie deshalb darauf, dass der Versicherer auf die Möglichkeit der abstrakten Verweisung verzichtet.

Beantworten Sie alle Gesundheitsfragen wahrheitsgemäß und lassen Sie keine Angaben zum Gesundheitszustand weg. Falsche Angaben können dazu führen, dass Sie den Versicherungsschutz verlieren.

Wann eine Berufsunfähigkeitsversicherung besonders wichtig ist

Wann eine Berufsunfähigkeitsversicherung besonders wichtig ist

Wer nicht gesetzlich versichert ist, genießt noch nicht einmal einen Versicherungsschutz gegen Erwerbsunfähigkeit. Für diesen Personenkreis ist der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung besonders wichtig. Dazu zählen vor allem Selbstständige, die nicht über einen Berufsverband oder eine Kammer rentenversichert sind. Aber auch Schüler, Auszubildende und Studenten genießen keinen Versicherungsschutz im Falle einer Erwerbsunfähigkeit.

Wer zwei Jahre lang keine Beiträge zur Rentenversicherung zahlt, verliert den Versicherungsschutz im Falle einer Erwerbsunfähigkeit. Das betrifft beispielsweise Angestellte, die eine Familienauszeit nehmen.



Kommt die Rentenversicherungsplicht für Selbstständige?

Kommt die Rentenversicherungsplicht für Selbstständige?


Arbeitnehmer sind gesetzlich pflichtversichert, Freiberufler müssen dagegen freiwillig für die Rente vorsorgen. Tun sie es trotz der vielen privaten Vorsorgemöglichkeiten nicht, droht Geldmangel im Alter. Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) plant daher die Einführung einer Vorsorgepflicht für Selbstständige. Wir erklären, was das bedeutet.

Angst vor drohender Altersarmut wächst

Mit 62 Prozent fürchten sich fast zwei Drittel der Selbstständigen und Freiberufler vor Altersarmut, machen sich Sorgen um ihre finanzielle Absicherung im Alter. Bei den befragten Frauen ist die Sorge noch etwas höher als bei den Männern. Das sind die Ergebnisse einer repräsentativen Studie des Forschungsinstituts YouGov im Auftrag der Quirin Privatbank.

Selbstständige sollen zur Altersvorsoge verdonnert werden

Trotz der Sorge vor finanziellen Engpässen ignorieren viele Selbstständige das Thema Altersvorsorge. Arbeitsminister Heil möchte daher eine Altersvorsorge für sie zur Pflicht machen. Betroffen wären unter anderem GbR- und OHG-Gesellschafter sowie Einzelunternehmer.

Tritt ein entsprechendes Gesetz in Kraft, müssten Selbstständige und Freiberufler sich entweder einem Versorgungswerk anschließen, sich über die Rürup-Rente absichern oder freiwillig in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. Die Beitragshöhe können sie nur eingeschränkt selbst festlegen – viele Selbstständige und Freiberufler wie Ärzte, Apotheker, Rechtsanwälte und Steuerberater gehören einem sogenannten berufsständischen Versorgungsnetzwerk an.

Ein „Gesetzentwurf zur Einbeziehung der Selbstständigen in das System der Alterssicherung“, so Heil, soll noch bis Ende des Jahres 2019 vorliegen. Es bleibt Selbstständigen und Freiberuflern überlassen, ob sie abwarten oder sich – so noch nicht geschehen – schon heute über private Vorsorgemöglichkeiten informieren.

Wie sich unabhängig von Beruf und Einkommen finanziell vorsorgen lässt, wissen erfahrene Dienstleister wie die Finanzberatung Swiss Life Select. Es empfiehlt sich auf jeden Fall, sich bei Fragen rund um Altersabsicherung und Vorsorgemöglichkeiten professionell beraten zu lassen.

Möglichkeiten der privaten Altersvorsorge

Möglichkeiten der privaten Altersvorsorge

Geld monatlich auf ein Sparkonto einzuzahlen, ist bei der aktuellen Niedrigzinslage keine Option. Was können Selbstständige tun, um Geld für das Rentenalter clever beiseite zu legen?

  1. Rürup-Rente

Sie ist mit der gesetzlichen Rentenversicherung vergleichbar. Zwar gibt der Staat keine Zulagen zur Rürup-Rente, begünstigt den Abschluss aber durch Steuerentlastungen. Beiträge kann der Sparer als Sonderausgaben vom zu versteuernden Einkommen abziehen. Nachteil: Die Vorsorge ist starr, kann nicht gekündigt werden. Auszahlungen sind voll zu versteuern. Selbstständige, die bisher keinem berufsständischen Versorgungswerk angehören, profitieren am meisten von der Steuerersparnis.

  1. Immobilien

Das sogenannte Betongold stellt eine sehr gute Möglichkeit zur Altersvorsorge dar. Ist die Immobilie abbezahlt, lässt sich im Rentenalter mietfrei darin wohnen. Alternativ kann das Objekt vermietet werden, die Einnahmen bessern dann die Rente auf. Bei höherem Finanzbedarf lässt sich die Immobilie auch verkaufen. Eine Immobilienfinanzierung ist allerdings eine langwierige Angelegenheit, die gewissen Risiken birgt.

  1. Aktienfonds und ETFs

Mit Aktien die Rente aufbessern? Das ist smart. Um Verlustrisiken zu minimieren, das Portfolio breit streuen. Bei aktiv gemanagte Aktienfonds verlangt der Fondsmanager eine Provision für die Geldanlage. ETFs (Exchange Traded Funds) dagegen sind börsengehandelte passive Indexfonds. Sie kommen ohne Fondsmanager aus und eignen sich für eine mittel- bis langfristige Anlagedauer. Die Indizes bilden die Entwicklung eines Marktes oder Teilmarktes ab. Der MSCI World deckt beispielsweise die 1.600 größten Aktien aus Industrieländern ab. Wer noch breiter streuen möchte, entscheidet sich für einen All Country ETF. In der Vergangenheit ließ sich mit ETFs bei einer Anlagedauer von 15 Jahren eine durchschnittliche jährliche Rendite von 7,7 Prozent erzielen.



Kommt die Rentenversicherungsplicht für Selbstständige?

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Arbeitnehmer sind gesetzlich pflichtversichert, Freiberufler müssen dagegen freiwillig für die Rente vorsorgen. Tun sie es trotz der vielen privaten Vorsorgemöglichkeiten nicht, droht Geldmangel im Alter. Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) plant daher die Einführung einer Vorsorgepflicht für Selbstständige. Wir erklären, was das bedeutet.

Angst vor drohender Altersarmut wächst

Mit 62 Prozent fürchten sich fast zwei Drittel der Selbstständigen und Freiberufler vor Altersarmut, machen sich Sorgen um ihre finanzielle Absicherung im Alter. Bei den befragten Frauen ist die Sorge noch etwas höher als bei den Männern. Das sind die Ergebnisse einer repräsentativen Studie des Forschungsinstituts YouGov im Auftrag der Quirin Privatbank.

Selbstständige sollen zur Altersvorsoge verdonnert werden

Trotz der Sorge vor finanziellen Engpässen ignorieren viele Selbstständige das Thema Altersvorsorge. Arbeitsminister Heil möchte daher eine Altersvorsorge für sie zur Pflicht machen. Betroffen wären unter anderem GbR- und OHG-Gesellschafter sowie Einzelunternehmer.

Tritt ein entsprechendes Gesetz in Kraft, müssten Selbstständige und Freiberufler sich entweder einem Versorgungswerk anschließen, sich über die Rürup-Rente absichern oder freiwillig in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. Die Beitragshöhe können sie nur eingeschränkt selbst festlegen – viele Selbstständige und Freiberufler wie Ärzte, Apotheker, Rechtsanwälte und Steuerberater gehören einem sogenannten berufsständischen Versorgungsnetzwerk an.

Ein „Gesetzentwurf zur Einbeziehung der Selbstständigen in das System der Alterssicherung“, so Heil, soll noch bis Ende des Jahres 2019 vorliegen. Es bleibt Selbstständigen und Freiberuflern überlassen, ob sie abwarten oder sich – so noch nicht geschehen – schon heute über private Vorsorgemöglichkeiten informieren.

Wie sich unabhängig von Beruf und Einkommen finanziell vorsorgen lässt, wissen erfahrene Dienstleister wie die Finanzberatung Swiss Life Select. Es empfiehlt sich auf jeden Fall, sich bei Fragen rund um Altersabsicherung und Vorsorgemöglichkeiten professionell beraten zu lassen.

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  1. Rürup-Rente

Sie ist mit der gesetzlichen Rentenversicherung vergleichbar. Zwar gibt der Staat keine Zulagen zur Rürup-Rente, begünstigt den Abschluss aber durch Steuerentlastungen. Beiträge kann der Sparer als Sonderausgaben vom zu versteuernden Einkommen abziehen. Nachteil: Die Vorsorge ist starr, kann nicht gekündigt werden. Auszahlungen sind voll zu versteuern. Selbstständige, die bisher keinem berufsständischen Versorgungswerk angehören, profitieren am meisten von der Steuerersparnis.

  1. Immobilien

Das sogenannte Betongold stellt eine sehr gute Möglichkeit zur Altersvorsorge dar. Ist die Immobilie abbezahlt, lässt sich im Rentenalter mietfrei darin wohnen. Alternativ kann das Objekt vermietet werden, die Einnahmen bessern dann die Rente auf. Bei höherem Finanzbedarf lässt sich die Immobilie auch verkaufen. Eine Immobilienfinanzierung ist allerdings eine langwierige Angelegenheit, die gewissen Risiken birgt.

  1. Aktienfonds und ETFs

Mit Aktien die Rente aufbessern? Das ist smart. Um Verlustrisiken zu minimieren, das Portfolio breit streuen. Bei aktiv gemanagte Aktienfonds verlangt der Fondsmanager eine Provision für die Geldanlage. ETFs (Exchange Traded Funds) dagegen sind börsengehandelte passive Indexfonds. Sie kommen ohne Fondsmanager aus und eignen sich für eine mittel- bis langfristige Anlagedauer. Die Indizes bilden die Entwicklung eines Marktes oder Teilmarktes ab. Der MSCI World deckt beispielsweise die 1.600 größten Aktien aus Industrieländern ab. Wer noch breiter streuen möchte, entscheidet sich für einen All Country ETF. In der Vergangenheit ließ sich mit ETFs bei einer Anlagedauer von 15 Jahren eine durchschnittliche jährliche Rendite von 7,7 Prozent erzielen.



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