Die Riester Rente - benannt nach dem ehemaligen Arbeitsminister Walter Riester - ist in aller Munde, gilt sie doch als zusätzliche Möglichkeit der Altersvorsorge. Hier beantworten wir die wichtigsten Fragen dazu:
Was ist die Riester Rente überhaupt?
Dazu muss man historisch bis ins Jahr 2000 zurückblicken. Damals wurde die staatliche Rente im Durchschnitt um drei Prozent reduziert. Da diese Maßnahme äußerst unpopulär war, wurde mit der Riester Rente eine Option geschaffen, mit der jeder selbst seinen Beitrag zur persönlichen Altersvorsorge leisten kann. Als Anreiz wird die Beitragsleistung durch den Staat gefördert. Es gibt daher Zulagen und Steuervergünstigungen. Auch an die Familien wurde gedacht, die Höhe der Zulage orientiert sich neben anderen Gesichtspunkten auch an der Größe der Familie.
Das bedeutet für den Sparer, dass er nur einen Teil der Prämien selbst aufbringen muss - den Rest übernimmt der Staat. Je nach der persönlichen Situation kann es sein, dass mehr als die Hälfte der Vorsorgebeiträge gefördert wird. Es handelt sich also dabei um eine äußerst attraktive Möglichkeit, um das Einkommen nach dem Ausscheiden aus dem Erwerbsleben zu optimieren und die Differenz zur staatlichen Rente zu reduzieren.
Gibt es nur einen Anbieter?
Nein. Es gibt zahlreiche Versicherungsunternehmen, die verschiedene Modelle anbieten. Auf unserer Homepage haben sie die Möglichkeit, diese miteinander zu vergleichen, um den für Sie besten Anbieter zu finden. Der Vergleich ist kostenlos und rund um die Uhr möglich. Sollten Sie bereits riestern, so denken Sie daran, dass ein Wechsel unter bestimmten Voraussetzungen möglich wäre! Ob dieser empfehlenswert ist, ist immer vom Einzelfall abhängig. Unsere Experten beraten Sie gerne!
Kommt die Rentenversicherungsplicht für Selbstständige?![]() Arbeitnehmer sind gesetzlich pflichtversichert, Freiberufler müssen dagegen freiwillig für die Rente vorsorgen. Tun sie es trotz der vielen privaten Vorsorgemöglichkeiten nicht, droht Geldmangel im Alter. Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) plant daher die Einführung einer Vorsorgepflicht für Selbstständige. Wir erklären, was das bedeutet. Angst vor drohender Altersarmut wächst Mit 62 Prozent fürchten sich fast zwei Drittel der Selbstständigen und Freiberufler vor Altersarmut, machen sich Sorgen um ihre finanzielle Absicherung im Alter. Bei den befragten Frauen ist die Sorge noch etwas höher als bei den Männern. Das sind die Ergebnisse einer repräsentativen Studie des Forschungsinstituts YouGov im Auftrag der Quirin Privatbank. Selbstständige sollen zur Altersvorsoge verdonnert werden Trotz der Sorge vor finanziellen Engpässen ignorieren viele Selbstständige das Thema Altersvorsorge. Arbeitsminister Heil möchte daher eine Altersvorsorge für sie zur Pflicht machen. Betroffen wären unter anderem GbR- und OHG-Gesellschafter sowie Einzelunternehmer. Tritt ein entsprechendes Gesetz in Kraft, müssten Selbstständige und Freiberufler sich entweder einem Versorgungswerk anschließen, sich über die Rürup-Rente absichern oder freiwillig in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. Die Beitragshöhe können sie nur eingeschränkt selbst festlegen – viele Selbstständige und Freiberufler wie Ärzte, Apotheker, Rechtsanwälte und Steuerberater gehören einem sogenannten berufsständischen Versorgungsnetzwerk an. Ein „Gesetzentwurf zur Einbeziehung der Selbstständigen in das System der Alterssicherung“, so Heil, soll noch bis Ende des Jahres 2019 vorliegen. Es bleibt Selbstständigen und Freiberuflern überlassen, ob sie abwarten oder sich – so noch nicht geschehen – schon heute über private Vorsorgemöglichkeiten informieren. Wie sich unabhängig von Beruf und Einkommen finanziell vorsorgen lässt, wissen erfahrene Dienstleister wie die Finanzberatung Swiss Life Select. Es empfiehlt sich auf jeden Fall, sich bei Fragen rund um Altersabsicherung und Vorsorgemöglichkeiten professionell beraten zu lassen. Möglichkeiten der privaten Altersvorsorge ![]() Geld monatlich auf ein Sparkonto einzuzahlen, ist bei der aktuellen Niedrigzinslage keine Option. Was können Selbstständige tun, um Geld für das Rentenalter clever beiseite zu legen?
Sie ist mit der gesetzlichen Rentenversicherung vergleichbar. Zwar gibt der Staat keine Zulagen zur Rürup-Rente, begünstigt den Abschluss aber durch Steuerentlastungen. Beiträge kann der Sparer als Sonderausgaben vom zu versteuernden Einkommen abziehen. Nachteil: Die Vorsorge ist starr, kann nicht gekündigt werden. Auszahlungen sind voll zu versteuern. Selbstständige, die bisher keinem berufsständischen Versorgungswerk angehören, profitieren am meisten von der Steuerersparnis.
Das sogenannte Betongold stellt eine sehr gute Möglichkeit zur Altersvorsorge dar. Ist die Immobilie abbezahlt, lässt sich im Rentenalter mietfrei darin wohnen. Alternativ kann das Objekt vermietet werden, die Einnahmen bessern dann die Rente auf. Bei höherem Finanzbedarf lässt sich die Immobilie auch verkaufen. Eine Immobilienfinanzierung ist allerdings eine langwierige Angelegenheit, die gewissen Risiken birgt.
Mit Aktien die Rente aufbessern? Das ist smart. Um Verlustrisiken zu minimieren, das Portfolio breit streuen. Bei aktiv gemanagte Aktienfonds verlangt der Fondsmanager eine Provision für die Geldanlage. ETFs (Exchange Traded Funds) dagegen sind börsengehandelte passive Indexfonds. Sie kommen ohne Fondsmanager aus und eignen sich für eine mittel- bis langfristige Anlagedauer. Die Indizes bilden die Entwicklung eines Marktes oder Teilmarktes ab. Der MSCI World deckt beispielsweise die 1.600 größten Aktien aus Industrieländern ab. Wer noch breiter streuen möchte, entscheidet sich für einen All Country ETF. In der Vergangenheit ließ sich mit ETFs bei einer Anlagedauer von 15 Jahren eine durchschnittliche jährliche Rendite von 7,7 Prozent erzielen. Veröffentlichung: 14.06.2019 - C34269 - Bildnachweis: © Alexander Raths - Fotolia.com, Bildnachweis: © Syda Productions - Fotolia.com Gut geschützt vor Versorgungslücken durch Berufsunfähigkeit![]() Wer wegen körperlicher Beschwerden oder psychischer Probleme vorzeitig aus dem Berufsleben ausscheiden muss, hat ein Problem. Wie den Lebensunterhalt bis zum Rentenbeginn finanzieren? Zwar sind Arbeitnehmer über die Rentenversicherung auch gegen Erwerbsunfähigkeit versichert. Erwerbsunfähigkeit ist aber nicht identisch mit Berufsunfähigkeit. Hier erfahren Sie den Unterschied und wie Sie sich für den Fall des vorzeitigen Ausstiegs aus dem Erwerbsleben absichern können. Der Unterschied zwischen Erwerbs- und Berufsunfähigkeit Erwerbsunfähig ist, wer keinerlei Tätigkeit mehr ausüben kann, die mehr als drei Stunden am Tag überschreitet. Ist das der Fall, zahlt die Rentenversicherung eine Erwerbsunfähigkeitsrente. Wenn der Versicherte noch zwischen drei und sechs Stunden täglich arbeiten kann, reduziert sich die Erwerbsunfähigkeitsrente bereits um die Hälfte. Um eine Berufsunfähigkeit handelt es sich, wenn man dem erlernten oder aktuell ausgeübten Beruf nicht mehr nachgehen kann. Krankenschwestern, Dachdecker, Gerüstbauer und andere körperlich schwer arbeitende Menschen müssen fast zur Hälfte ihren Beruf vorzeitig aufgeben. Aber auch Akademiker bleiben nicht verschont: Immerhin sechs Prozent der Akademiker ereilt die Berufsunfähigkeit. Um die Lücke zwischen Erwerbsunfähigkeit und Berufsunfähigkeit zu schießen, ist eine private Berufsunfähigkeitsversicherung sinnvoll. Nur so lässt sich im Falle einer Berufsunfähigkeit der gewohnte Lebensstandard halten. Informationen rund um die Berufsunfähigkeit und die private Vorsorge finden Sie auf www.tecis.de. Tipps rund um die Berufsunfähigkeitsversicherung Schließen Sie eine Berufsunfähigkeitsversicherung am besten so früh wie möglich ab. Die Beiträge sind bei einem Abschluss in jungen Jahren deutlich geringer und bleiben das auch während der Vertragslaufzeit. Ist in der Versicherungspolice die Möglichkeit der abstrakten Verweisung vorgesehen, kann der Versicherer darauf verweisen, dass Sie trotz Berufsunfähigkeit einen vergleichbaren Beruf ausüben können und muss dann gegebenenfalls nicht zahlen. Achten Sie deshalb darauf, dass der Versicherer auf die Möglichkeit der abstrakten Verweisung verzichtet. Beantworten Sie alle Gesundheitsfragen wahrheitsgemäß und lassen Sie keine Angaben zum Gesundheitszustand weg. Falsche Angaben können dazu führen, dass Sie den Versicherungsschutz verlieren. Wann eine Berufsunfähigkeitsversicherung besonders wichtig ist ![]() Wer nicht gesetzlich versichert ist, genießt noch nicht einmal einen Versicherungsschutz gegen Erwerbsunfähigkeit. Für diesen Personenkreis ist der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung besonders wichtig. Dazu zählen vor allem Selbstständige, die nicht über einen Berufsverband oder eine Kammer rentenversichert sind. Aber auch Schüler, Auszubildende und Studenten genießen keinen Versicherungsschutz im Falle einer Erwerbsunfähigkeit. Wer zwei Jahre lang keine Beiträge zur Rentenversicherung zahlt, verliert den Versicherungsschutz im Falle einer Erwerbsunfähigkeit. Das betrifft beispielsweise Angestellte, die eine Familienauszeit nehmen. Veröffentlichung: 23.09.2016 - C33737 - Bildnachweis: © Alexander Raths - Fotolia.com, Bildnachweis: © contrastwerkstatt - Fotolia.com Kommt die Rentenversicherungsplicht für Selbstständige?![]() Arbeitnehmer sind gesetzlich pflichtversichert, Freiberufler müssen dagegen freiwillig für die Rente vorsorgen. Tun sie es trotz der vielen privaten Vorsorgemöglichkeiten nicht, droht Geldmangel im Alter. Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) plant daher die Einführung einer Vorsorgepflicht für Selbstständige. Wir erklären, was das bedeutet. Angst vor drohender Altersarmut wächst Mit 62 Prozent fürchten sich fast zwei Drittel der Selbstständigen und Freiberufler vor Altersarmut, machen sich Sorgen um ihre finanzielle Absicherung im Alter. Bei den befragten Frauen ist die Sorge noch etwas höher als bei den Männern. Das sind die Ergebnisse einer repräsentativen Studie des Forschungsinstituts YouGov im Auftrag der Quirin Privatbank. Selbstständige sollen zur Altersvorsoge verdonnert werden Trotz der Sorge vor finanziellen Engpässen ignorieren viele Selbstständige das Thema Altersvorsorge. Arbeitsminister Heil möchte daher eine Altersvorsorge für sie zur Pflicht machen. Betroffen wären unter anderem GbR- und OHG-Gesellschafter sowie Einzelunternehmer. Tritt ein entsprechendes Gesetz in Kraft, müssten Selbstständige und Freiberufler sich entweder einem Versorgungswerk anschließen, sich über die Rürup-Rente absichern oder freiwillig in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. Die Beitragshöhe können sie nur eingeschränkt selbst festlegen – viele Selbstständige und Freiberufler wie Ärzte, Apotheker, Rechtsanwälte und Steuerberater gehören einem sogenannten berufsständischen Versorgungsnetzwerk an. Ein „Gesetzentwurf zur Einbeziehung der Selbstständigen in das System der Alterssicherung“, so Heil, soll noch bis Ende des Jahres 2019 vorliegen. Es bleibt Selbstständigen und Freiberuflern überlassen, ob sie abwarten oder sich – so noch nicht geschehen – schon heute über private Vorsorgemöglichkeiten informieren. Wie sich unabhängig von Beruf und Einkommen finanziell vorsorgen lässt, wissen erfahrene Dienstleister wie die Finanzberatung Swiss Life Select. Es empfiehlt sich auf jeden Fall, sich bei Fragen rund um Altersabsicherung und Vorsorgemöglichkeiten professionell beraten zu lassen. Möglichkeiten der privaten Altersvorsorge ![]() Geld monatlich auf ein Sparkonto einzuzahlen, ist bei der aktuellen Niedrigzinslage keine Option. Was können Selbstständige tun, um Geld für das Rentenalter clever beiseite zu legen?
Sie ist mit der gesetzlichen Rentenversicherung vergleichbar. Zwar gibt der Staat keine Zulagen zur Rürup-Rente, begünstigt den Abschluss aber durch Steuerentlastungen. Beiträge kann der Sparer als Sonderausgaben vom zu versteuernden Einkommen abziehen. Nachteil: Die Vorsorge ist starr, kann nicht gekündigt werden. Auszahlungen sind voll zu versteuern. Selbstständige, die bisher keinem berufsständischen Versorgungswerk angehören, profitieren am meisten von der Steuerersparnis.
Das sogenannte Betongold stellt eine sehr gute Möglichkeit zur Altersvorsorge dar. Ist die Immobilie abbezahlt, lässt sich im Rentenalter mietfrei darin wohnen. Alternativ kann das Objekt vermietet werden, die Einnahmen bessern dann die Rente auf. Bei höherem Finanzbedarf lässt sich die Immobilie auch verkaufen. Eine Immobilienfinanzierung ist allerdings eine langwierige Angelegenheit, die gewissen Risiken birgt.
Mit Aktien die Rente aufbessern? Das ist smart. Um Verlustrisiken zu minimieren, das Portfolio breit streuen. Bei aktiv gemanagte Aktienfonds verlangt der Fondsmanager eine Provision für die Geldanlage. ETFs (Exchange Traded Funds) dagegen sind börsengehandelte passive Indexfonds. Sie kommen ohne Fondsmanager aus und eignen sich für eine mittel- bis langfristige Anlagedauer. Die Indizes bilden die Entwicklung eines Marktes oder Teilmarktes ab. Der MSCI World deckt beispielsweise die 1.600 größten Aktien aus Industrieländern ab. Wer noch breiter streuen möchte, entscheidet sich für einen All Country ETF. In der Vergangenheit ließ sich mit ETFs bei einer Anlagedauer von 15 Jahren eine durchschnittliche jährliche Rendite von 7,7 Prozent erzielen. Veröffentlichung: 14.06.2019 - C34269 - Bildnachweis: © Alexander Raths - Fotolia.com, Bildnachweis: © Syda Productions - Fotolia.com |