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Tierhalterhaftpflicht
im Anbieter-Vergleich

 
 

Die Wohngebäudeversicherung ist eine Versicherung für das Ein- oder Mehrfamilienwohnhaus. Nimmt dieses Haus Schaden, etwa durch einen Blitz, durch Leitungswasser oder Sturm, tritt die Versicherung ein und übernimmt die entstandenen Schäden. Zusätzlich tragen die Versicherungen die Kosten für etwaige Aufräumarbeiten sowie für eine anderweitige Unterkunft der Hauseigentümer, sollten diese in ihrem eigenen Haus aufgrund des Schadens nicht mehr leben können.

Tiere gehören in vielen Familien als vollwertiges Familienmitglied einfach dazu. Dennoch sind sie nicht ausreichend versichert, was in Schadensfällen oft schmerzhaft deutlich wird. Vor allem dann, wenn das Tier einen Schaden verursacht, etwa eine teure Vase zerstört oder aber einen Menschen anfällt, können enorme Schäden entstehen, die bis in die Millionenhöhe reichen können.

Die Schadenersatzpflicht der Tierhalter

Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch sind Verursacher von Schäden verpflichtet, diese auszugleichen. Dies gilt auch für Tierhalter, die für die Schäden ihrer Vierbeiner eintreten müssen. Zerbeißt ein Hund also beispielsweise die Couch des Nachbarn oder scheut ein Pferd und verletzt es beim Ausschlagen einen Menschen, muss der Tierhalter die hierdurch verursachen Schäden regulieren.

Ist keine Tierhalterhaftpflichtversicherung vorhanden, muss der Tierhalter diese Schäden aus dem eigenen Vermögen finanzieren. Dies ist jedoch insbesondere bei schwer wiegenden Personenschäden häufig nicht möglich, so dass der Tierhalter sogar insolvent werden kann. Um dies zu vermeiden, lohnt der Abschluss einer Versicherung, die dann im Schadensfall eintritt und die Schäden vollumfänglich übernimmt.

Für wen die Tierhalterhaftpflicht sinnvoll ist

Grundsätzlich sollten sich alle Tierhalter um eine ausreichende Absicherung kümmern. Lediglich bei kleineren Tieren wie Katzen, Kanarienvögeln oder Hamstern ist keine separate Versicherung notwendig, da diese Kleintiere in der privaten Haftpflichtversicherung versichert sind. Größere Tiere wie Pferde oder Hunde hingegen sollten über eine separate Haftpflichtversicherung verfügen, die für wenig Geld abgeschlossen werden kann.

Die Leistungen der Tierhalterhaftpflichtversicherung

Tierhalterhaftpflichtversicherungen leisten, ähnlich wie private Haftpflichtversicherung, für Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Diese werden bis zur vereinbarten Versicherungssumme übernommen. Um sicherzustellen, dass wirklich alle Schäden finanziert werden können, lohnt sich der Abschluss in Höhe von einigen Millionen Euro. Ein Vergleich zeigt, welche Versicherungen diese Absicherung bieten und wo diese Absicherung zum kleinen Preis abgeschlossen werden kann.

 
 

Wie sinnvoll ist eine Internet-Versicherung?

Wie sinnvoll ist eine Internet-Versicherung?


Versicherungen gibt es für die verschiedensten Lebensbereiche. Ob Haftpflicht-, Rechtsschutz- oder Hausratversicherung: Sie alle sind geläufig und die meisten Deutschen haben eine. Doch wer zahlt, wenn Cyber-Kriminelle Daten von der Festplatte rauben, E-Mails abfangen oder mTANs fürs Online-Banking vom Smartphone abfangen? Über die Hälfte aller Internetnutzer wurden schon Opfer von mehr oder weniger schweren Ausprägungen der Internet-Kriminalität, sodass es kaum verwundert, dass Versicherungen hier einen Markt erkennen. Die Zeitschrift „Öko-Test“ machte den Versicherungsvergleich und ist vom Ergebnis nicht gerade überzeugt.

Vorreiter auf diesem Gebiet war 2012 die Arag mit ihrer Web@ktiv-Versicherung. Auch die Allianz experimentierte kurzzeitig an einer Internet-Versicherung namens DigitalSchutz, nahm diese aber wieder vom Markt. Aktuell sind 13 verschiedene Tarife erhältliche, welche unterschiedliche Schwerpunkte haben. Manche bieten vor allem Rechtsschutz, andere decken auch Vermögensschäden ab und darüber hinaus setzen auch viele auf Serviceleistungen, wie etwa das Vorgehen gegen rufschädigende Inhalte im Netz. Doch lohnen sich die Kosten von 120 Euro aufwärts überhaupt?

Viele Leistungen sind schon versichert

Internet-Versicherungen müssen nur dann zahlen, wenn keine andere Police greift. Doch in vielen Teilaspekten sind Versicherte schon durch andere Versicherungen abgesichert. Neuere Haftpflichtversicherungen kommen beispielsweise für Schäden auf, die man Dritten zufügt. Leitet man versehentlich einen Virus weiter, welcher fremde Zugangsdaten ausspäht, muss die Versicherung die Folgekosten tragen. Sollten unberechtigte Ansprüche geltend gemacht werden, dann wehrt die Police diese auf juristischem Wege ab. Reine Internet-Policen bieten diesen Schutz nicht an. Doch selbst die Haftpflichtversicherung wird die Zahlung verweigern, wenn das Vorgehen leichtsinnig war. Das ist unter anderem schon der Fall, wenn kein aktueller Virenschutz auf dem Rechner vorhanden ist.

Sollte einmal das Konto von Internet-Kriminellen leer geräumt werden, dann kann sich der Betroffene unter Umständen das Geld direkt von der Bank zurückholen. Natürlich nur unter der Prämisse, dass er nicht fahrlässig gehandelt hat. Wenn keine gravierende Mitschuld besteht, haftet der Kunde mit maximal 150 Euro. Eine generelle Regelung zum Thema Phishing, also dem Datenabfang im Netz, gibt es nicht und Banken geben auch nicht preis, wie sie derartige Fälle handhaben. Eine umfangreiche Hausratversicherung könnte hier die Rettung sein, da in vielen Premium-Tarifen Online-Banking inklusive ist. Diese decken dann aber meistens nur Schäden bis zu 1000 Euro ab, was zwar nicht unbedingt viel ist, aber immerhin noch um einiges mehr als bei einer Internet-Police. Die Wenigsten kommen für illegale Abbuchungen auf.

Teilweise bieten die Anbieter aber auch wirklichen Mehrwert an, wie etwa eine telefonische Beratung gegen Cybermobbing. Die Arag bietet in ihrem Tarif sogar bis zu 3000 Euro für die Rettung von Daten, die von Viren oder Trojanern befallen wurden. Zudem können Versicherte bis zu 1000 Euro im Jahr dazu aufwenden, um rufschädigende Inhalte aus dem Internet verschwinden zu lassen. Ebenfalls bis zu 3000 Euro bekommen Versicherte ersetzt, wenn Ware nach einer Online-Bestellung nicht ankommt.

Am sinnvollsten: Vermögensschutz

Für die Zeitschrift „Öko-Test“ waren die sinnvollsten Tarife jene, die sich auf die Abwehr von Vermögensschäden konzentrieren. Die R+V InternetschutzPolice zahlt beispielsweise bis zu 10.000 Euro Schadensersatz, sollte ein Kauf oder Verkauf übers Internet platzen. In Sachen Datenrettung stellt sie bis zu 1000 Euro bereit. Daher können Policen mit Vermögensschutz schon Sinn ergeben, doch ob sich die rund 140 Euro Jahresbeitrag auch wirklich auszahlen, wenn diverse Leistungen bereits von andere Policen abgedeckt werden, das muss jeder für sich selbst entscheiden.



Kommt die Rentenversicherungsplicht für Selbstständige?

Kommt die Rentenversicherungsplicht für Selbstständige?


Arbeitnehmer sind gesetzlich pflichtversichert, Freiberufler müssen dagegen freiwillig für die Rente vorsorgen. Tun sie es trotz der vielen privaten Vorsorgemöglichkeiten nicht, droht Geldmangel im Alter. Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) plant daher die Einführung einer Vorsorgepflicht für Selbstständige. Wir erklären, was das bedeutet.

Angst vor drohender Altersarmut wächst

Mit 62 Prozent fürchten sich fast zwei Drittel der Selbstständigen und Freiberufler vor Altersarmut, machen sich Sorgen um ihre finanzielle Absicherung im Alter. Bei den befragten Frauen ist die Sorge noch etwas höher als bei den Männern. Das sind die Ergebnisse einer repräsentativen Studie des Forschungsinstituts YouGov im Auftrag der Quirin Privatbank.

Selbstständige sollen zur Altersvorsoge verdonnert werden

Trotz der Sorge vor finanziellen Engpässen ignorieren viele Selbstständige das Thema Altersvorsorge. Arbeitsminister Heil möchte daher eine Altersvorsorge für sie zur Pflicht machen. Betroffen wären unter anderem GbR- und OHG-Gesellschafter sowie Einzelunternehmer.

Tritt ein entsprechendes Gesetz in Kraft, müssten Selbstständige und Freiberufler sich entweder einem Versorgungswerk anschließen, sich über die Rürup-Rente absichern oder freiwillig in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. Die Beitragshöhe können sie nur eingeschränkt selbst festlegen – viele Selbstständige und Freiberufler wie Ärzte, Apotheker, Rechtsanwälte und Steuerberater gehören einem sogenannten berufsständischen Versorgungsnetzwerk an.

Ein „Gesetzentwurf zur Einbeziehung der Selbstständigen in das System der Alterssicherung“, so Heil, soll noch bis Ende des Jahres 2019 vorliegen. Es bleibt Selbstständigen und Freiberuflern überlassen, ob sie abwarten oder sich – so noch nicht geschehen – schon heute über private Vorsorgemöglichkeiten informieren.

Wie sich unabhängig von Beruf und Einkommen finanziell vorsorgen lässt, wissen erfahrene Dienstleister wie die Finanzberatung Swiss Life Select. Es empfiehlt sich auf jeden Fall, sich bei Fragen rund um Altersabsicherung und Vorsorgemöglichkeiten professionell beraten zu lassen.

Möglichkeiten der privaten Altersvorsorge

Möglichkeiten der privaten Altersvorsorge

Geld monatlich auf ein Sparkonto einzuzahlen, ist bei der aktuellen Niedrigzinslage keine Option. Was können Selbstständige tun, um Geld für das Rentenalter clever beiseite zu legen?

  1. Rürup-Rente

Sie ist mit der gesetzlichen Rentenversicherung vergleichbar. Zwar gibt der Staat keine Zulagen zur Rürup-Rente, begünstigt den Abschluss aber durch Steuerentlastungen. Beiträge kann der Sparer als Sonderausgaben vom zu versteuernden Einkommen abziehen. Nachteil: Die Vorsorge ist starr, kann nicht gekündigt werden. Auszahlungen sind voll zu versteuern. Selbstständige, die bisher keinem berufsständischen Versorgungswerk angehören, profitieren am meisten von der Steuerersparnis.

  1. Immobilien

Das sogenannte Betongold stellt eine sehr gute Möglichkeit zur Altersvorsorge dar. Ist die Immobilie abbezahlt, lässt sich im Rentenalter mietfrei darin wohnen. Alternativ kann das Objekt vermietet werden, die Einnahmen bessern dann die Rente auf. Bei höherem Finanzbedarf lässt sich die Immobilie auch verkaufen. Eine Immobilienfinanzierung ist allerdings eine langwierige Angelegenheit, die gewissen Risiken birgt.

  1. Aktienfonds und ETFs

Mit Aktien die Rente aufbessern? Das ist smart. Um Verlustrisiken zu minimieren, das Portfolio breit streuen. Bei aktiv gemanagte Aktienfonds verlangt der Fondsmanager eine Provision für die Geldanlage. ETFs (Exchange Traded Funds) dagegen sind börsengehandelte passive Indexfonds. Sie kommen ohne Fondsmanager aus und eignen sich für eine mittel- bis langfristige Anlagedauer. Die Indizes bilden die Entwicklung eines Marktes oder Teilmarktes ab. Der MSCI World deckt beispielsweise die 1.600 größten Aktien aus Industrieländern ab. Wer noch breiter streuen möchte, entscheidet sich für einen All Country ETF. In der Vergangenheit ließ sich mit ETFs bei einer Anlagedauer von 15 Jahren eine durchschnittliche jährliche Rendite von 7,7 Prozent erzielen.



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