Besitzer eines Hauses sind zu Schadenersatz verpflichtet, wenn Menschen im Treppenhaus zu Schaden kommen, Verletzungen durch Schnee und Eis davontragen oder sich im Garten verletzen. In diesen Fällen haftet in der Regel der Hauseigentümer, und zwar in voller Höhe. Er muss mit seinem gesamten Vermögen dafür einstehen, dass der Schaden reguliert wird. Eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung tritt bei diesen Schäden ein und bietet so finanziellen Schutz für den Hausbesitzer.
Besitzer einer Immobilie sollten sich nicht nur um eine Wohngebäudeversicherung bemühen, sondern sich auch um ihren Haftpflichtschutz kümmern. Grundsätzlich sind Hauseigentümer nämlich schadenersatzpflichtig, wenn Menschen Schäden davontragen, die auf den Hauseigentümer zurückzuführen sind. Diese Schäden müssen aus dem Privatvermögen getragen werden. Ist dies nicht möglich, droht sogar der finanzielle Ruin.
Um diesen abzuwenden und ausreichend versichert zu sein, sollte eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht nicht fehlen. Sie wird notwendig, wenn es sich beispielsweise um ein Mehrfamilienhaus oder aber ein vermietetes Objekt handelt. Besitzer von Einfamilienhäusern benötigen eine solche Versicherung häufig nicht, da die eventuellen Schäden meist durch die private Haftpflichtversicherung gedeckt sind. Um dies zu prüfen, sollte ein Blick in die Vertragsbedingungen geworfen werden. Ist kein ausreichender Versicherungsschutz vorhanden, kann die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung jederzeit abgeschlossen werden.
Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht leistet, wenn Versicherungsnehmer zu Schadenersatz aufgefordert werden. In diesen Fällen wird die Haftpflichtversicherung prüfen, ob der Schadenersatzanspruch gerechtfertigt ist. Ist dies der Fall, werden Leistungen für Personen-, Sach- und Vermögensschäden ausgezahlt, und zwar bis zur Höhe der individuellen Versicherungssumme.
Sollte die Versicherung hingegen feststellen, dass der Hauseigentümer nicht schadenersatzpflichtig ist, weil der Betroffene den Schaden beispielsweise selbst verursacht hat, wird die Versicherung die Ansprüche abwehren. Sie tritt für die Versicherungsnehmer in diesen Fällen als Rechtsschutzversicherung ein und sorgt hier für Gerechtigkeit.
Wie sinnvoll ist eine Internet-Versicherung?![]() Versicherungen gibt es für die verschiedensten Lebensbereiche. Ob Haftpflicht-, Rechtsschutz- oder Hausratversicherung: Sie alle sind geläufig und die meisten Deutschen haben eine. Doch wer zahlt, wenn Cyber-Kriminelle Daten von der Festplatte rauben, E-Mails abfangen oder mTANs fürs Online-Banking vom Smartphone abfangen? Über die Hälfte aller Internetnutzer wurden schon Opfer von mehr oder weniger schweren Ausprägungen der Internet-Kriminalität, sodass es kaum verwundert, dass Versicherungen hier einen Markt erkennen. Die Zeitschrift „Öko-Test“ machte den Versicherungsvergleich und ist vom Ergebnis nicht gerade überzeugt. Vorreiter auf diesem Gebiet war 2012 die Arag mit ihrer Web@ktiv-Versicherung. Auch die Allianz experimentierte kurzzeitig an einer Internet-Versicherung namens DigitalSchutz, nahm diese aber wieder vom Markt. Aktuell sind 13 verschiedene Tarife erhältliche, welche unterschiedliche Schwerpunkte haben. Manche bieten vor allem Rechtsschutz, andere decken auch Vermögensschäden ab und darüber hinaus setzen auch viele auf Serviceleistungen, wie etwa das Vorgehen gegen rufschädigende Inhalte im Netz. Doch lohnen sich die Kosten von 120 Euro aufwärts überhaupt? Viele Leistungen sind schon versichertInternet-Versicherungen müssen nur dann zahlen, wenn keine andere Police greift. Doch in vielen Teilaspekten sind Versicherte schon durch andere Versicherungen abgesichert. Neuere Haftpflichtversicherungen kommen beispielsweise für Schäden auf, die man Dritten zufügt. Leitet man versehentlich einen Virus weiter, welcher fremde Zugangsdaten ausspäht, muss die Versicherung die Folgekosten tragen. Sollten unberechtigte Ansprüche geltend gemacht werden, dann wehrt die Police diese auf juristischem Wege ab. Reine Internet-Policen bieten diesen Schutz nicht an. Doch selbst die Haftpflichtversicherung wird die Zahlung verweigern, wenn das Vorgehen leichtsinnig war. Das ist unter anderem schon der Fall, wenn kein aktueller Virenschutz auf dem Rechner vorhanden ist. Sollte einmal das Konto von Internet-Kriminellen leer geräumt werden, dann kann sich der Betroffene unter Umständen das Geld direkt von der Bank zurückholen. Natürlich nur unter der Prämisse, dass er nicht fahrlässig gehandelt hat. Wenn keine gravierende Mitschuld besteht, haftet der Kunde mit maximal 150 Euro. Eine generelle Regelung zum Thema Phishing, also dem Datenabfang im Netz, gibt es nicht und Banken geben auch nicht preis, wie sie derartige Fälle handhaben. Eine umfangreiche Hausratversicherung könnte hier die Rettung sein, da in vielen Premium-Tarifen Online-Banking inklusive ist. Diese decken dann aber meistens nur Schäden bis zu 1000 Euro ab, was zwar nicht unbedingt viel ist, aber immerhin noch um einiges mehr als bei einer Internet-Police. Die Wenigsten kommen für illegale Abbuchungen auf. Teilweise bieten die Anbieter aber auch wirklichen Mehrwert an, wie etwa eine telefonische Beratung gegen Cybermobbing. Die Arag bietet in ihrem Tarif sogar bis zu 3000 Euro für die Rettung von Daten, die von Viren oder Trojanern befallen wurden. Zudem können Versicherte bis zu 1000 Euro im Jahr dazu aufwenden, um rufschädigende Inhalte aus dem Internet verschwinden zu lassen. Ebenfalls bis zu 3000 Euro bekommen Versicherte ersetzt, wenn Ware nach einer Online-Bestellung nicht ankommt. Am sinnvollsten: VermögensschutzFür die Zeitschrift „Öko-Test“ waren die sinnvollsten Tarife jene, die sich auf die Abwehr von Vermögensschäden konzentrieren. Die R+V InternetschutzPolice zahlt beispielsweise bis zu 10.000 Euro Schadensersatz, sollte ein Kauf oder Verkauf übers Internet platzen. In Sachen Datenrettung stellt sie bis zu 1000 Euro bereit. Daher können Policen mit Vermögensschutz schon Sinn ergeben, doch ob sich die rund 140 Euro Jahresbeitrag auch wirklich auszahlen, wenn diverse Leistungen bereits von andere Policen abgedeckt werden, das muss jeder für sich selbst entscheiden. Veröffentlichung: 08.07.2015 - C33574 - Bildnachweis: © violetkaipa - Fotolia.com Kommt die Rentenversicherungsplicht für Selbstständige?![]() Arbeitnehmer sind gesetzlich pflichtversichert, Freiberufler müssen dagegen freiwillig für die Rente vorsorgen. Tun sie es trotz der vielen privaten Vorsorgemöglichkeiten nicht, droht Geldmangel im Alter. Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) plant daher die Einführung einer Vorsorgepflicht für Selbstständige. Wir erklären, was das bedeutet. Angst vor drohender Altersarmut wächst Mit 62 Prozent fürchten sich fast zwei Drittel der Selbstständigen und Freiberufler vor Altersarmut, machen sich Sorgen um ihre finanzielle Absicherung im Alter. Bei den befragten Frauen ist die Sorge noch etwas höher als bei den Männern. Das sind die Ergebnisse einer repräsentativen Studie des Forschungsinstituts YouGov im Auftrag der Quirin Privatbank. Selbstständige sollen zur Altersvorsoge verdonnert werden Trotz der Sorge vor finanziellen Engpässen ignorieren viele Selbstständige das Thema Altersvorsorge. Arbeitsminister Heil möchte daher eine Altersvorsorge für sie zur Pflicht machen. Betroffen wären unter anderem GbR- und OHG-Gesellschafter sowie Einzelunternehmer. Tritt ein entsprechendes Gesetz in Kraft, müssten Selbstständige und Freiberufler sich entweder einem Versorgungswerk anschließen, sich über die Rürup-Rente absichern oder freiwillig in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. Die Beitragshöhe können sie nur eingeschränkt selbst festlegen – viele Selbstständige und Freiberufler wie Ärzte, Apotheker, Rechtsanwälte und Steuerberater gehören einem sogenannten berufsständischen Versorgungsnetzwerk an. Ein „Gesetzentwurf zur Einbeziehung der Selbstständigen in das System der Alterssicherung“, so Heil, soll noch bis Ende des Jahres 2019 vorliegen. Es bleibt Selbstständigen und Freiberuflern überlassen, ob sie abwarten oder sich – so noch nicht geschehen – schon heute über private Vorsorgemöglichkeiten informieren. Wie sich unabhängig von Beruf und Einkommen finanziell vorsorgen lässt, wissen erfahrene Dienstleister wie die Finanzberatung Swiss Life Select. Es empfiehlt sich auf jeden Fall, sich bei Fragen rund um Altersabsicherung und Vorsorgemöglichkeiten professionell beraten zu lassen. Möglichkeiten der privaten Altersvorsorge ![]() Geld monatlich auf ein Sparkonto einzuzahlen, ist bei der aktuellen Niedrigzinslage keine Option. Was können Selbstständige tun, um Geld für das Rentenalter clever beiseite zu legen?
Sie ist mit der gesetzlichen Rentenversicherung vergleichbar. Zwar gibt der Staat keine Zulagen zur Rürup-Rente, begünstigt den Abschluss aber durch Steuerentlastungen. Beiträge kann der Sparer als Sonderausgaben vom zu versteuernden Einkommen abziehen. Nachteil: Die Vorsorge ist starr, kann nicht gekündigt werden. Auszahlungen sind voll zu versteuern. Selbstständige, die bisher keinem berufsständischen Versorgungswerk angehören, profitieren am meisten von der Steuerersparnis.
Das sogenannte Betongold stellt eine sehr gute Möglichkeit zur Altersvorsorge dar. Ist die Immobilie abbezahlt, lässt sich im Rentenalter mietfrei darin wohnen. Alternativ kann das Objekt vermietet werden, die Einnahmen bessern dann die Rente auf. Bei höherem Finanzbedarf lässt sich die Immobilie auch verkaufen. Eine Immobilienfinanzierung ist allerdings eine langwierige Angelegenheit, die gewissen Risiken birgt.
Mit Aktien die Rente aufbessern? Das ist smart. Um Verlustrisiken zu minimieren, das Portfolio breit streuen. Bei aktiv gemanagte Aktienfonds verlangt der Fondsmanager eine Provision für die Geldanlage. ETFs (Exchange Traded Funds) dagegen sind börsengehandelte passive Indexfonds. Sie kommen ohne Fondsmanager aus und eignen sich für eine mittel- bis langfristige Anlagedauer. Die Indizes bilden die Entwicklung eines Marktes oder Teilmarktes ab. Der MSCI World deckt beispielsweise die 1.600 größten Aktien aus Industrieländern ab. Wer noch breiter streuen möchte, entscheidet sich für einen All Country ETF. In der Vergangenheit ließ sich mit ETFs bei einer Anlagedauer von 15 Jahren eine durchschnittliche jährliche Rendite von 7,7 Prozent erzielen. Veröffentlichung: 14.06.2019 - C34269 - Bildnachweis: © Alexander Raths - Fotolia.com, Bildnachweis: © Syda Productions - Fotolia.com |