Autoversicherung auch noch nach dem 30.11. wechseln
Die Wechselfrist für die Kfz Versicherung ist offiziell abgelaufen. Dennoch haben Autofahrer mitunter jetzt noch die Möglichkeit, ihre Autoversicherung zu kündigen und zu einem neuen Anbieter zu wechseln. Voraussetzung hierfür ist die Erhöhung der Versicherungsprämie.
Das außerordentliche Kündigungsrecht
Versicherungsverträge für die Autoversicherung laufen in aller Regel vom 01. Januar bis zum 31. Dezember. Für eine ordentliche Kündigung ist es daher nötig, den bestehenden Versicherungsvertrag bis zum 30. November zu kündigen, um zu Beginn des neuen Jahres zu einem anderen Anbieter wechseln zu können.
Zusätzlich zum ordentlichen Kündigungsrecht steht Autofahrern aber auch noch ein außerordentliches Kündigungsrecht zu. Dieses besteht dann, wenn die Versicherung die Prämien erhöht, ohne dass ein Unfall zugrunde lag. In diesem Fall sollten Autofahrer allerdings schnell reagieren.
Wechsel innerhalb von vier Wochen
Um vom außerordentlichen Kündigungsrecht Gebrauch machen, müssen Versicherungsnehmer schnell reagieren. Nach dem Erhalt der Rechnung oder der aktuellen Prämienmitteilung, die eine Erhöhung der Versicherungskosten ausweist, muss die Kündigung innerhalb von vier Wochen dem Versicherer vorliegen.
Im Idealfall wird hierfür eine Kündigung mit Einschreiben und Rückschein an die Versicherung geschickt. Wird diese Frist eingehalten, kann der alte Versicherungsvertrag gekündigt und eine neue Autoversicherung abgeschlossen werden. So können Autofahrer auch noch nach dem 30. November eine neue Autoversicherung vereinbaren und mit einem Versicherungsvergleich im neuen Jahr viel Geld sparen.