Die Unterschiede von Rabattschutz und Rabattretter
Beim Abschluss einer Kfz-Versicherung werden Autofahrer häufig auch gefragt, ob ein Rabattschutz oder ein Rabattretter in den Vertrag integriert werden soll. Beide Varianten sollen helfen, nach einem Unfall eine Rückstufung der Schadensfreiheitsklassen und so ein Ansteigen der Versicherungsbeiträge zu verhindern.
Der Rabattretter
Der Rabattretter ist bei vielen Autoversicherern eine kostenlose Zusatzleistung, die vor allem Fahrer nutzen können, die bereits seit vielen Jahren unfallfrei unterwegs sind und mindestens in der Schadensfreiheitsklasse 25 eingestuft wurden. Bei einem Unfall wird der Versicherte zwar in der Schadensfreiheitsklasse zurückgestuft, dies hat jedoch keine Auswirkung auf die aktuelle Versicherungsprämie. Somit kann trotz Unfall der bisherige Schadensfreiheitsrabatt weiter genutzt werden, was für viele Versicherte echte finanzielle Vorteile bietet.
Der Rabattschutz
Wird bei der Kfz-Versicherung der Rabattschutz gewählt, wird ebenfalls ein Schaden pro Jahr nicht angerechnet. Allerdings erfolgt hier keine Rückstufung der Schadensfreiheitsklasse, sodass es sich hier um einen „echten“ Rabattretter handelt. Bei diesem Angebot handelt es sich jedoch nicht um eine kostenfreie Zusatzleistung der Versicherer, sondern um eine kostenpflichtige Sondervereinbarung, die auf Wunsch in den Versicherungsvertrag aufgenommen werden kann.
Der echte Rabattschutz in der Autoversicherung bietet sich beispielsweise für jüngere Autofahrer an, die nach einem Autokauf ihr Fahrzeug versichern wollen, selbst aber noch keine hohen Schadensfreiheitsrabatte nachweisen und damit keinen Rabattretter nutzen können. Allerdings ist auch hier zu beachten, dass ein gewisses Mindestalter sowie eine bestimmte SF-Klasse vielfach Voraussetzung ist.