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Unfallversicherung: Gliedertaxe beachten - Winter, Unfall, Auto, Autounfall.Unfallversicherung: Gliedertaxe beachten

Die Gliedertaxe in der privaten Unfallversicherung gibt an, welche Leistungen Versicherungsnehmer bei welcher Verletzung in Anspruch nehmen können. Da sich die Gliedertaxen je nach Angebot durchaus unterscheiden können, lohnt ein Blick in die jeweiligen Versicherungsbedingungen.

Die Höhe der Leistung ist entscheidend

Beim Abschluss einer privaten Unfallversicherung ist die Leistung der Versicherung nach einem Unfall ein entscheidendes Abschlusskriterium. Schließlich sollen mit der Invaliditätsleistung die Kosten der Verletzung kompensiert und möglichst auch ein Teil des Einkommensverlustes ausgeglichen werden. Welche Leistungen den Versicherten zustehen, zeigen die Versicherungssumme sowie die Gliedertaxe. Ein Versicherungsvergleich ist hier sinnvoll.

Letztere gibt an, wie hoch der Invaliditätsgrad etwa beim Verlust eines Beines oder Armes ist und zeigt somit die Höhe der Auszahlsumme. Bei der normalen Gliedertaxe etwa wird der Verlust eines Armes mit 70 Prozent bewertet, sodass bei einer Versicherungssumme von 100.000 Euro 70.000 Euro zur Auszahlung kommen.

Besondere Gliedertaxen vereinbaren

Neben der normalen Gliedertaxe gibt es auch spezielle Gliedertaxen, etwa für Heilberufe. Beim Verlust eines Armes oder einer Hand wird hier eine Invalidität von 100 Prozent zugrunde gelegt. Auch für andere Berufe ist es auf Wunsch möglich, abweichende Gliedertaxen zu vereinbaren und so die Versicherung noch besser auf die eigenen Bedürfnisse abzustimmen.

Auch die Vereinbarung einer Progression, die bei höheren Invaliditätsraten entsprechend höhere Auszahlsummen garantiert, sorgt dafür, dass bei Unfällen immer ausreichend Geld zur Verfügung steht, um die hiermit in Verbindung stehenden Kosten bewältigen zu können.

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