Vorerkrankungen beim Abschluss nicht verschweigen
Mit dem Abschluss einer Unfallversicherung ist immer auch die Beantwortung von Gesundheitsfragen verbunden. Diese Informationen benötigen die Versicherer, um das Risiko eines Vertrages individuell beurteilen und ggf. Preisaufschläge berechnen zu können. Wahrheit und Vollständigkeit ist hierbei enorm wichtig.
Gesundheitsfragen im Antrag
Der Gesundheitszustand eines Antragstellers ist bei der privaten Unfallversicherung enorm wichtig. Schließlich könnten Vorerkrankungen Unfälle begünstigen oder gar für sie verantwortlich sein. Aus diesem Grund fragen die Versicherer in aller Regel nach aktuell bestehenden Erkrankungen, nach Arzt- und Krankenhausbehandlungen in den vergangenen fünf Jahren sowie nach eventuell einzunehmenden Medikamenten.
Sollte hieran erkennbar sein, dass eine Vorerkrankung vorliegt, können die Versicherer entweder die Versicherungsprämie erhöhen oder aber die Annahme des Vertrages ablehnen. Ein Versicherungsvergleich lohnt sich also auch hier.
Wahrheitsgemäß antworten
Obwohl es nahe liegt, in den Gesundheitsfragen nicht alles anzugeben, um eine günstige Versicherungsprämie zu erhalten, sollten Antragsteller immer wahrheitsgemäß antworten. Sollte sich später nämlich herausstellen, dass die Angaben fehlerhaft waren, droht die rückwirkende Kündigung des Vertrages. In einem aktuellen Fall verweigerte eine Versicherung die Zahlung der Invaliditätssumme, da der Versicherte eine Diabetes-Erkrankung sowie eine hiermit in Verbindung stehende Amputation des kleinen Zehs nicht angegeben hatte.
Das Oberlandgericht Oldenburg bestätigte die Haltung des Versicherers, da der Versicherungsnehmer die Erkrankung kannte offensichtlich arglistig verschwiegen hatte. Leistungen durfte er damit nicht erwarten.
Quelle: http://www.wz-newsline.de/home/ratgeber/geld-recht/diabetes-nicht-der-unfallversicherung-verschweigen-1.926624