So weit reicht die gesetzliche Unfallversicherung bei Schulunfällen
In diesen Tagen beginnt das neue Schuljahr. Jetzt sind wieder viele Schüler auf den Straßen unterwegs, die per Bus, Bahn oder mit dem Fahrrad in die Schule wollen. Eltern, die sich um die Sicherheit ihrer Kinder sorgen, sollten allerdings nicht nur Vorsichtsmaßnahmen ergreifen, sondern gleichzeitig eine Unfallversicherung abschließen, die im Schadensfall eintritt.
So weit reicht die gesetzliche Unfallversicherung
Schüler, die auf dem Weg zur Schule sind, sind über die gesetzliche Unfallversicherung geschützt. Sollte ein Unfall passieren, tritt die Unfallversicherung ein und hilft, die Folgen des Unfalls so schnell wie möglich zu beheben. Gleiches gilt, wenn ein Unfall im Schulgebäude selbst passiert, denn auch hier tritt die gesetzliche Unfallversicherung ein.
Allerdings sind viele Schüler nicht nur auf dem Schulweg unterwegs. Am Nachmittag treffen sich viele Kids in Sportvereinen oder auf dem Spielplatz, wo ebenfalls Gefahren lauern.
Zusätzliche Absicherung sinnvoll
Eine zusätzliche Absicherung über eine private Unfallversicherung ist daher enorm wichtig. Eltern sollten daher schon zur Einschulung überlegen, ob eine solche Zusatzversicherung abgeschlossen werden kann. Mit einem Versicherungsvergleich zur Unfallversicherung ist es leicht, die besten Angebote für Kinder und Schüler zu finden und diese dann abzuschließen.
Gerade für Kinder eignen sich Unfallversicherungen mit Beitragsrückgewähr, denn zum Vertragsende leisten diese einen vorher vereinbarten Betrag, der den Kindern den Start in das Leben erleichtern kann.