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PKV: Bei absichtlicher Täuschung erlischt Versicherungsschutz - Versicherung, Krankenversicherung, DAK, AOK, Barmer, Heftpflaster.PKV: Bei absichtlicher Täuschung erlischt Versicherungsschutz

Um eine private Krankenversicherung abschließen zu können, müssen Antragsteller auch den Bogen für die Gesundheitsfragen ausfüllen. Werden die Fragen nicht oder absichtlich falsch beantwortet, dürfen Versicherer wegen arglistiger Täuschung vom Versicherungsvertrag zurücktreten, wie jetzt in einem aktuellen Gerichtsurteil bestätigt wurde.

Wichtige Gesundheitsfragen im Antrag

Eine private Krankenversicherung soll im Krankheitsfall sowohl die Arzt- und Krankenhauskosten wie auch die Kosten für Medikamente und Hilfsmitteln übernehmen. Damit die Versicherer das Risiko einer Inanspruchnahme ermitteln können, müssen im Versicherungsantrag verschiedene Fragen zum aktuellen Gesundheitszustand und zu Vorerkrankungen beantwortet werden.

Bei Vorerkrankungen haben Versicherer in diesem Zusammenhang das Recht, Aufschläge auf die Versicherungsprämie zu erheben. Ein Versicherungsvergleich kann sich hier lohnen. Bei schweren Erkrankungen ist es sogar möglich, dass Versicherer den Vertragsabschluss verweigern. Um dem zu entgehen, versuchen einige Versicherungskunden, durch eine Manipulation der Gesundheitsfragen ein besseres Bild zu zeichnen und so günstigere Beiträge zu erhalten.

Lügen lohnt sich nicht

Wenn im Versicherungsfall dann die fehlerhaften Angaben im Gesundheitsbogen erkenntlich werden, haben Versicherungen das Recht, vom Vertrag zurückzutreten und die Leistungen zu verweigern. Laut aktuellem Urteil gilt dies auch dann, wenn der Versicherungsmakler den Kunden nicht über die Folgen von Falschaussagen belehrt hatte. Im konkreten Fall hatte sogar der Makler die Fragen absichtlich falsch beantwortet, um den Versicherungsvertrag abschließen zu können.

Die Versicherung trat schließlich vom Vertrag zurück und begründete dies mit arglistiger Täuschung. Obwohl der Versicherte also selbst nicht für die falschen Gesundheitsfragen verantwortlich war, urteilte das Gericht, dass der Rücktritt des Versicherers gerechtfertigt ist. Demzufolge sollten Antragsteller den Antrag immer selbst ausfüllen oder zumindest die Angaben des Maklers überprüfen.

Quelle: http://arbeitskreis-krankenversicherungen.de/private-krankenversicherung-erlischt-bei-taeuschungsversuch-15744/

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