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Wechsel in die PKV: Was sich 2014 ändert - Krankenversicherung Kosten sparen Zähne Ersatz, Zahnersatz Gebiss .Wechsel in die PKV: Was sich 2014 ändert

Gesetzlich Versicherte, die ab dem kommenden Jahr 2014 in die private Krankenversicherung wechseln wollen, müssen nun höhere Hürden überwinden. Schließlich wird die Versicherungspflichtgrenze deutlich angehoben und beträgt künftig 53.550 Euro.

Der PKV Wechsel für Angestellte

Angestellte, die von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung wechseln wollen, müssen ein Einkommen oberhalb der Versicherungspflichtgrenze erzielen. Diese Jahresarbeitsentgeltgrenze wurde von der Bundesregierung bereits im Herbst 2013 auf 53.550 Euro angehoben, da auch die Arbeitseinkommen in Deutschland gestiegen sind.

Für gesetzlich Versicherte heißt dies allerdings, dass der PKV Wechsel nur möglich ist, wenn das Einkommen die genannte Verdienstgrenze übersteigt. Wird dieses Einkommen nicht erzielt oder unterschreitet das Einkommen künftig die Jahresarbeitsentgeltgrenze, besteht weiterhin Versicherungspflicht in der gesetzlichen Kasse.

Die Kündigung der GKV

Überschreitet ein Arbeitnehmer die Versicherungspflichtgrenze, wird eine entsprechende Meldung durch den Arbeitgeber an die GKV veranlasst. Diese wird sich anschließend schriftlich hierüber informiert und hat nun das Recht auf eine ordentliche Kündigung. Diese ist mit einer Frist von zwei Monaten möglich. Die Kündigung wird so zum Ende des übernächsten Kalendermonats rechtens.

Wer also im Januar 2014 kündigt, kann Ende März den Wechsel in die private Krankenversicherung vollziehen. Vorab ist es allerdings wichtig, sich über die Angebote der PKV zu informieren und die privaten Krankenversicherung im Versicherungsvergleich zu überprüfen. Dies ist online problemlos möglich.

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