Wie Nicht-Krankenversicherte ohne Schulden in die PKV zurück können
In Deutschland sind mehr als 137.000 Menschen ohne Krankenversicherung. Der Grund sind hohe Beitragsrückstände, die nicht finanzierbar sind. Jetzt jedoch scheint ein Weg gefunden, wie Nicht-Versicherte in die private oder die gesetzliche Krankenversicherung zurückkehren können.
Krankenversicherungspflicht seit 2009
Seit 2009 gibt es in der PKV in Deutschland eine Krankenversicherungspflicht. Seither können Versicherungsnehmer den Basistarif in Anspruch nehmen, der einen Versicherungsschutz auch bei schweren Erkrankungen bietet, denn die Aufnahme ist hier nicht an Gesundheitsfragen geknüpft.
Dennoch sind nach wie vor mehr als 137.000 Menschen ohne adäquaten Versicherungsschutz, denn um in die Versicherung aufgenommen zu werden, müssen rückständige Beiträge und Säumniszuschläge gezahlt werden. Diese sind für viele Versicherte jedoch nicht finanzierbar. Der Gesetzgeber hat jetzt eine Lösung gefunden, die soziale Überforderung Versicherter zu beseitigen.
Anmeldung in einer Krankenkasse bis 31. Dezember
Am 01. August 2013 ist das neue „Gesetz zur Beseitigung sozialer Überforderung bei Beitragsschulden in der Krankenversicherung“ in Kraft getreten. Dieses Gesetz regelt, dass alle Krankenversicherungsschulden gestrichen werden, sofern sich derzeit Nicht-Versicherte bis zum Jahresende in einer gesetzlichen Krankenkasse anmelden.
Dabei bleibt es unberücksichtigt, ob bisher eine Versicherungspflicht in der gesetzlichen oder der privaten Krankenversicherung bestand. Bereits gesetzlich Versicherte, die mit ihren Zahlungen in Verzug sind, können von einer Kürzung der Säumniszuschläge profitieren, durch die die Rückstände ebenfalls reduziert werden. Ein Versicherungsvergleich lohnt sich auch hier.
Quelle: http://news.private-krankenversicherung.de/ohne-schulden-krankenversicherung/3311881.html