Koalitionsverhandlungen könnten Änderungen in der PKV mit sich bringen
Die private Krankenversicherung fordert von der Bundesregierung, die Kalkulationsgrundlagen für die PKV zu ändern, um so leichtere Beitragsanpassungen möglich zu machen. So sollen abrupte Preissprünge, wie diese in der Vergangenheit häufiger zu sehen waren, weitgehend vermieden werden.
Die aktuelle Kalkulation der PKV
In der privaten Krankenversicherung werden die Versicherungsbeiträge nach mathematischen Grundlagen berechnet, die seitens der Bundesregierung vorgegeben wurden. Wichtigster Fakt hierbei ist die Entwicklung der Versicherungsausgaben. Sollte sich herausstellen, dass die Ausgaben um etwa fünf Prozent über der Kostenkalkulation liegen, haben die Versicherer die Möglichkeit, die Versicherungskosten anzupassen. Ein Versicherungsvergleich ist hier durchaus sinnvoll.
Ab einer Differenz von zehn Prozent ist eine Beitragsanpassung sogar zwingend notwendig. Aufgrund dieser Schwelle konnten die Versicherer die Beiträge in der Vergangenheit oft nicht nach Bedarf anheben und mussten dann nach einigen Jahren extreme Beitragserhöhungen verkaufen. Die Versicherer wünschen sich daher eine Senkung der Kostenschwelle, um die Beiträge künftig moderat erhöhen zu können.
Beitragsbemessungsgrenze soll sinken
Zu den Wünschen der PKV gehört ebenfalls, die Versicherungspflichtgrenze von aktuell 53.550 Euro auf nur noch 48.600 Euro Jahreseinkommen zu senken. So hätten deutlich mehr Arbeitnehmern die Möglichkeit, einen Private Krankenversicherung Wechsel durchzuführen und von den Vorteilen dieses Systems zu profitieren.
Gleichzeitig soll eine einfachere Mitnahme von Altersrückstellungen möglich werden. SPD und Union arbeiten hier im Rahmen der Koalitionsverhandlungen an Änderungen, deren Umsetzung jedoch noch nicht beschlossen ist.
Quelle: http://www.handelsblatt.com/finanzen/vorsorge-versicherung/nachrichten/versicherung-private-krankenversicherung-will-beitrag-leichter-erhoehen/9044392.html