Gesetzesänderung stärkt die Rechte der Versicherten
Im Februar 2013 hatte der Bundestag das „Gesetz zur Änderung versicherungsrechtlicher Vorschriften“ verabschiedet, das Versicherten der PKV mehr Rechte einräumt. Zum 01. Mai sind diese Änderungen nun in Kraft getreten.
Wechselmöglichkeit im Basistarif
Mit den Veränderungen des Versicherungsvertragsgesetzes erhalten nun auch Versicherte der privaten Krankenversicherungen mehr Rechte, die in verschiedenen Bereichen eingefordert werden können. Versicherte im Basistarif, die bisher einen Selbstbehalt vereinbart hatten, können nun beispielsweise in einen Tarif ohne Selbstbehalt wechseln, sollte dieser die Prämie nicht maßgeblich verringern.
Zugleich verlängert sich das Recht zur außerordentlichen Kündigung. Dieses steht Versicherten zu, deren PKV die Beitragsprämien erhöht oder aber Leistungen kürzt. Bisher mussten Versicherte ihre Kündigung nach Zugang des Erhöhungsschreibens binnen vier Wochen an ihre Versicherung senden. Mit dem neuen Gesetz verlängert sich diese Frist nun auf zwei Monate. Mit dieser Verlängerung haben PKV-Versicherte künftig deutlich mehr Zeit einen Versicherungsvergleich vorzunehmen und eine neue private Krankenversicherung zu suchen, die ihren Wünschen entspricht.
Auskunft über Kostenübernahme muss kurzfristig erfolgen
Eine weitere rechtliche Verbesserung betrifft die Prüfung der Kostenübernahme bei Behandlungen von mehr als 2.000 Euro. Bislang mussten Versicherte bis zu vier Wochen auf eine Erklärung ihrer Krankenversicherung warten und die Behandlung entsprechend lange verschieben.
Künftig kann die Erklärung der Versicherung kurzfristig verlangt werden, sodass Versicherte schnell Klarheit darüber haben, ob die Kosten übernommen werden. Sollte die Versicherung auf die Anfrage des Versicherten nicht antworten, kann dieser von einer Übernahme der Kosten ausgehen.