Aspekte eine Rolle. Neben der Haftung, die sich für die Schulden und Verbindlichkeiten der Gesellschaft auch auf das private Vermögen der Teilhaber erstreckt, gilt es insbesondere, eine solide Verwaltung der Geldmittel auf die Beine zu stellen. Auf das Stammkapital einer GmbH können die Gesellschafter einer OHG nicht zurückgreifen. Entscheidend ist daher, dass bei der Auswahl der Finanzierungsmöglichkeiten eine langfristige Finanzierung angepeilt wird. Diese setzt die Erstellung eines Businessplans voraus.
Sowohl die Gründung als auch der Betrieb einer Personengesellschaft bringen einen hohen finanziellen Aufwand mit sich. Denn neben den Kosten für die Eintragung der Gesellschaft im Handelsregister fallen weitere Kosten bei der Gewerbeanmeldung und der Erstellung eines Gesellschaftsvertrages durch einen Notar an. Je nachdem, wie viel rechtliches Expertenwissen noch in den Gründungsprozess einfließen soll, können weitere anwaltliche Kosten hinzukommen.
Ein wesentlicher Faktor, der bei der Finanzierung einer OHG zu beachten ist, sind daneben die laufenden Kosten. Diese ergeben sich z. B. für die Anmietung von Büro- und Lageräumen oder die Beschaffung von Material. Lassen sich die Gründer von weiteren Mitarbeitern unterstützen, gehören auch zu die Personalkostgen für die Gehälter und die Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung zu den Kosten, die jeden Monat wiederkehren. Die Lohnsteuer wird von den Arbeitnehmern bezahlt. Als Arbeitgeber sind die Gesellschafter der OHG dafür verantwortlich, dass die Lohnsteuer einbehalten und an das Finanzamt abgeführt wird. Beauftragt die OHG ein Steuerbüro mit der Durchführung der monatlichen Lohn- und Gehaltsabrechnung, fallen zusätzliche Kosten an.
Abschließend haben die Beteiligten an einer Personengesellschaft auch die Zahlungen zur Umsatzsteuer und zur Gewerbesteuer im Blick. Hierbei ist jedoch anzumerken, dass der Gewinn einer OHG erst der Gewerbesteuer unterliegt, wenn der Gewerbesteuerfreibetrag von 24.500 € überschritten wurde.
Die OHG selbst ist nicht einkommensteuerpflichtig. Vielmehr deklariert jeder Gesellschafter seinen Gewinnanteil in der persönlichen Steuererklärung, die er einmal jährlich beim Finanzamt einreicht.
Bei der Gründung einer OHG oder einer anderen Personengesellschaft müssen die Gesellschafter kein Mindestkapital aufbringen. Dieser Vorteil schränkt sich jedoch ein, wenn die ersten Investitionen anstehen. Während eine GmbH auf das Stammkapital zurückgreifen kann, müssen die Gesellschafter einer OHG über alternative Finanzierungswege nachdenken. Hierbei ergeben sich die folgenden vier Möglichkeiten:
Eine Personengesellschaft finanziert sich aus den Einlagen der einzelnen Gesellschafter. Anders als bei einer Kommanditgesellschaft können die Beteiligten an einer OHG gesellschaftsvertraglich regeln, dass sie alle denselben Betrag einzahlen. Dieser wird dann dem bilanziellen Kapitalkonto bei der OHG gutgeschrieben.
Die Höhe der Kapitalkonten sind entscheidend für die Gewinnverteilung. Treffen die Gesellschafter keine andere Regelung, wird das Kapitalkonto zunächst mit 4 % verzinst. Den Restgewinn teilen die Gesellschafter im gleichen Verhältnis untereinander auf.
In dem Gesellschaftsvertrag kann eine abweichende Regelung getroffen werden. Diese sieht z. B. vor, dass ein oder mehre Gesellschafter die Geschäftsführung übernehmen oder höhere Einlagen leisten und hierdurch bei der Gewinnverteilung profitieren.
Neben der Beschaffung durch eigene Mittel steht es den Gesellschaftern einer OHG frei, zur Finanzierung einer Investition einen Kredit bei einer Bank aufzunehmen. Anders als bei dem ersten Weg für eine solide Finanzierung, stocken die Beteiligten der Personengesellschaft hiermit den Fremdkapitalstock in der Bilanz auf. Praktisch bedeutet dies, dass mit der Zahlung von Fremdkapitalzinsen auch der finanzielle Aufwand der OHG steigt.
Weil Banken für die Vergabe unterschiedliche Konditionen festlegen, sollten die Gesellschafter der OHG die Möglichkeit ihrer Hausbank mit anderen Fremdfinanzierungsmöglichkeiten (z. B. durch die Aufnahme eines Kredits bei einer Direktbank) vergleichen.
Um eine solide Finanzierung auf die Beine zu stellen, haben die Gesellschafter einer Personengesellschaft auch die Stabilisierung der eigenen Liquidität im Blick. Dieses Ziel kann z. B. durch die folgenden sechs Maßnahmen erreicht werden:
Bei der Anschaffung von Wirtschaftsgütern kann die Personengesellschaft steuerliche Vorteile nutzen, um eine solide Finanzierung sicherzustellen. Zu den steuerlichen Vorteilen gehört der Investitionsabzugsbetrag. Dieser ermittelt sich aus den Kosten, die die OHG bei der Anschaffung voraussichtlich aufwendet. Von diesem Betrag können maximal 40 % als Investitionsabzugsbetrag gebildet werden.
Mit der Bildung des Investitionsabzugsbetrages mindert sich der Gewinn der OHG und damit auch die Steuerlast. Allerdings muss berücksichtigt werden, dass der Investitionsabzugsbetrag wieder gewinnerhöhend aufgelöst wird, wenn das Wirtschaftsgut angeschafft wurde oder die OHG sich später gegen die Durchführung der Investition entscheidet. Deshalb dient der Investitionsabzugsbetrag nur als kurzfristige Finanzierungsalternative.
Damit die Gesellschafter einer OHG die richtigen Lösungen für den Betrieb der Personengesellschaft finden, stellen sie einen Businessplan auf. Dieser Businessplan enthält eine Finanzplanung, die auf die kommenden fünf bis zehn Jahre ausgerichtet ist.
Um solide zu planen, enthält die Finanzplanung folgende relevante Bestandteile:
In jedem Teil der Finanzplanung lassen sich Potenziale aufdecken, mit denen eine Personengesellschaft ihre Finanzierung optimal gestalten kann.