Für den Ernstfall gewappnet sein, das versprechen sich Kunden von einer Rechtschutzversicherung. Jährlich zahlen die deutschen Bundesbürger 3,3 Milliarden Euro, um im Notfall einen Rechtsstreit ohne Kostenrisiko ausfechten zu können. Allerdings ist vielen Bürgern in Deutschland gar nicht bewusst, dass ihre Versicherungen teilweise derart löchrig sind, dass Versicherer immer wieder Schlupflöcher finden, um den Rechtsschutz für den Versicherungsfall als nichtig zu erklären. Selbst das größte und damit teuerste Versicherungspaket kann so viele Verklausulierungen enthalten, dass der Kunde im Endeffekt gar nicht so recht weiß, wie ihm geschieht, wenn die Versicherung nicht einspringen will. So stehen oftmals die Versicherten ohne finanzielle Hilfe vor einer Klage, die eigentlich von der Versicherung abgedeckt werden sollte. Es kommt heutzutage immer häufiger vor, dass Kunden um die Leistungszusage kämpfen müssen. Doch was soll man eigentlich nun tun, wenn die Rechtsschutzversicherung nicht zahlen will?
Meinung eines Anwalts heranziehen
„Guter Rat ist teuer“ - so heißt es in einer gängigen Redewendung. Guter Rat ist jedoch mehr als gefragt, wenn man von der Rechtsschutzversicherung im Stich gelassen wurde. Als Privatperson empfiehlt es sich, dass man sich von einem Rechtsanwalt beraten lässt, um notfalls sein Recht einzuklagen. Zwar ist in den Versicherungen Rechtsberatung überwiegend mit enthalten, doch wer sich Auskunft von einem Anwalt holt, der muss mit einer Selbstbeteiligung von circa 100 bis 150 Euro rechnen. Viele Versicherer bieten kostenlose Beratungs-Hotlines an, doch ob man von Jemand der für die Versicherung Auskünfte erteilt auch die besten Ratschläge für eine Klage gegen die Versicherung erhält, das darf bezweifelt werden.
Prozesse können teuer werden
Rechtsstreitereien können mit horrenden Kosten einhergehen. Dies ist auch der Grund dafür, dass manche Menschen von einer Klage absehen, da das finanzielle Risiko einfach zu groß ist. Eine Alternative, welche früher „Armenhilfe“ genannt wurde und für Bedürftige gedacht ist, ist die Prozesskostenhilfe. Diese kann beantragt werden und mit etwas Glück kann ein bedürftiger Mandant dann sein Recht vor Gericht einklagen. Doch was soll man tun, wenn es um hohe Geldbeträge geht und man nicht als bedürftig gilt?
Wenn hohe Geldsummen im Spiel sind: Prozesskostenfinanzierung
Die letzte Instanz: Der Kredit
In manchen Fällen kommt es vor, dass eine Prozesskostenfinanzierung nicht bewilligt wird. Da es sich aber um hohe Geldbeträge handelt, wollen viele Mandanten dennoch ihr Recht einklagen. Das letzte Mittel in solchen Fällen stellt ein Kredit dar. Dieser ist zwar mit Risiken verbunden, aber bei hohen Geldsummen nehmen viele Menschen das Risiko in Kauf. Doch wo vergleicht man Kredite um die passende Finanzierungsvariante zu finden? Gehe ich zu meiner Hausbank oder vergleiche ich doch besser im Internet? Das Internet wäre jedenfalls die bessere Variante, da man auf unabhängigen Vergleichsportalen eine direkte Übersicht über so ziemlich jeden Kredit bekommt, den man in Deutschland nutzen kann. Bei der Hausbank kann man Pech haben, dass man schlechtere Konditionen für sein Kreditprodukt bekommt, da diese an Vertragspartner gebunden sind oder ihre eigenen Kredite als die beste Variante für den Kläger präsentieren. Also ab ins Netz und selber mit dem Kreditrechner vergleichen, denn wenn man schon riskant sein Recht erstreiten will, dann wenigstens zu guten Konditionen.