Was sind Notarkosten beim Haus- oder Wohnungskauf?
Notarkosten sind die gesetzlichen Gebühren, die für die Beurkundung des Kaufvertrags und weitere notarielle Tätigkeiten anfallen. Dazu gehören unter anderem:
- Entwurf und Beurkundung des Kaufvertrags
- Kommunikation mit Grundbuchamt und Beteiligten
- Auflassungserklärung und Eintragungsbewilligungen
- Verwahrung von Kaufpreisfälligkeitsmitteilungen
Grundlage ist das Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG). Der Notar darf die Gebühren nicht frei festlegen – sie ergeben sich aus Gebührentabellen und hängen maßgeblich vom Gegenstandswert ab, also meist vom Kaufpreis der Immobilie.




