Das Grundbuch ist das zentrale Register für Grundstücke und Immobilien.
Es zeigt, wem eine Immobilie gehört, welche Rechte andere haben und welche
Hypotheken oder Grundschulden eingetragen sind – unverzichtbar beim
Immobilienkauf und der Baufinanzierung.
Aufbau des Grundbuchs: Bestandsverzeichnis & Abteilungen I–III verstehen
Das Grundbuch ist ein amtliches Register, das beim zuständigen
Grundbuchamt (meist beim Amtsgericht) geführt wird. Für jedes Grundstück oder
jede Eigentumswohnung existiert ein eigenes Grundbuchblatt, in dem alle wichtigen
rechtlichen Informationen zur Immobilie gespeichert sind.
Ziel des Grundbuchs ist Rechtssicherheit: Wer eine Immobilie kauft oder finanziert,
soll sich darauf verlassen können, dass Eigentümer, Rechte und Belastungen korrekt eingetragen sind.
Banken, Notare und Käufer orientieren sich vor jeder
Kaufentscheidung und Finanzierung an den Einträgen im Grundbuch.
Wichtig: Das Grundbuch ist nicht öffentlich einsehbar. Nur Personen mit
berechtigtem Interesse erhalten Einsicht oder einen Auszug.
Aufbau
Aufbau des Grundbuchs: Bestandsverzeichnis & Abteilungen I–III
Ein Grundbuchblatt ist klar strukturiert und besteht aus dem Bestandsverzeichnis und
drei Abteilungen:
Bestandsverzeichnis: beschreibt das Grundstück oder Wohnung (Lage, Flurstück,
Größe, ggf. Miteigentumsanteile und Sondereigentum).
Abteilung I: enthält die Eigentümer und die
Eigentumsverhältnisse (z. B. Alleineigentum, Miteigentum, Erbengemeinschaft).
Abteilung II: listet Lasten und Beschränkungen auf, etwa
Wohnrechte, Nießbrauch, Wegerechte, Reallasten oder Veräußerungsbeschränkungen.
Abteilung III: umfasst Grundpfandrechte wie Hypotheken und
Grundschulden – besonders wichtig für die Baufinanzierung.
Tipp: Gerade Einträge in Abteilung II können die Nutzung der Immobilie dauerhaft beeinflussen
(z. B. lebenslanges Wohnrecht oder Nießbrauch).
Grundbuchauszug
Grundbuchauszug: So kommst du an die wichtigsten Informationen
Ein Grundbuchauszug ist eine Abschrift der aktuellen Einträge auf einem
Grundbuchblatt. Er zeigt im Detail, wem die Immobilie gehört, welche Rechte andere Personen haben
und welche Grundschulden eingetragen sind.
Einen Auszug beantragst du beim zuständigen Grundbuchamt / Amtsgericht oder über
einen Notar. Voraussetzung ist ein berechtigtes Interesse, etwa:
du bist Eigentümer oder Erbe der Immobilie,
du planst den Kauf einer konkreten Immobilie,
eine Bank benötigt Unterlagen für die Baufinanzierung.
In vielen Bundesländern ist ein elektronischer Grundbuchauszug möglich. Häufig
kümmert sich der Notar im Rahmen des Kaufvertrags automatisch darum.
Gebühren & Nebenkosten
Was kostet ein Grundbuchauszug & Grundbucheintrag?
Die Kosten für einen einfachen Grundbuchauszug sind im
Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) geregelt. In der Praxis liegen sie
meist im Bereich von 10 bis 20 Euro.
Zusätzlich können Notarkosten anfallen, wenn der Auszug oder ein
Grundbucheintrag (z. B. Grundschuld, Eigentumsumschreibung) über den Notar
läuft. Diese Gebühren sind ein Teil der Kaufnebenkosten.
Typische Grundbuch-Gebühren entstehen bei:
Eintragung der Eigentumsumschreibung nach dem Kauf,
Eintragung oder Löschung einer Grundschuld,
Löschung alter Rechte (z. B. nicht mehr benötigter Grundschulden).
Bevor du einen Kaufvertrag unterschreibst, solltest du das Grundbuch sehr genau
prüfen. Gemeinsam mit dem Notar achtest du insbesondere auf:
Steht der Verkäufer als Eigentümer in Abteilung I?
Gibt es Lasten in Abteilung II (Wohnrecht, Nießbrauch, Wegerecht)?
Welche Grundschulden sind in Abteilung III eingetragen und bei wem?
Manche Einträge – etwa ein lebenslanges Wohnrecht oder ein
Nießbrauch – können die eigene Nutzung stark einschränken und den Wert der Immobilie
beeinflussen. Solche Punkte sollten bis zur Kaufpreiszahlung rechtlich geklärt sein.
Der Notar erklärt dir, welche Einträge bestehen bleiben, welche gelöscht werden und wie sich das
auf Kaufpreis, Nutzung und Finanzierung auswirkt.
Baufinanzierung
Grundbuch & Baufinanzierung: Rolle der Grundschuld
Banken verlangen für ein Immobiliendarlehen in der Regel eine
Grundschuld als Sicherheit. Diese wird in Abteilung III des Grundbuchs
eingetragen. Die Grundschuld ist meist etwas höher als der reine Darlehensbetrag, um Zinsen und Kosten
abzudecken.
Bei einer Anschlussfinanzierung kann eine bestehende Grundschuld
abgetreten oder umgeschrieben werden, anstatt sie zu löschen und neu einzutragen.
Das spart Gebühren. Mehr dazu findest du in den Artikeln zur
Anschlussfinanzierung und zu
Finanzierungsvarianten.
Plane die Kosten für Grundschuld-Eintrag, Notar und Grundbuch von Beginn an in deine
Baufinanzierungsrechnung ein – so vermeidest du unangenehme Überraschungen.
Häufige Fragen zum Grundbuch – kurz & verständlich erklärt
Was steht im Grundbuch?
Im Grundbuch steht, wem eine Immobilie gehört, welche Rechte andere Personen haben
(z. B. Wohnrecht, Wegerecht) und welche Hypotheken oder Grundschulden
eingetragen sind. Diese Informationen sind für Kaufvertrag und Baufinanzierung entscheidend.
Wer darf das Grundbuch einsehen?
Das Grundbuch ist nicht öffentlich. Einsicht erhält nur, wer ein
berechtigtes Interesse nachweisen kann – etwa Eigentümer, Erben, Banken,
Notare oder Kaufinteressenten im Zusammenhang mit einem konkreten Immobilienkauf.
Wie bekomme ich einen Grundbuchauszug?
Einen Grundbuchauszug beantragst du beim zuständigen Grundbuchamt / Amtsgericht
oder über einen Notar. Oft wird der Auszug automatisch im Rahmen der Kaufvertragsvorbereitung
besorgt und mit den Notarkosten abgerechnet.
Was kostet ein Grundbuchauszug?
Die Gebühren für einen einfachen Grundbuchauszug liegen in der Praxis meist bei
10 bis 20 Euro. Wird der Auszug über einen Notar bestellt, können
zusätzliche Service- und Versandkosten anfallen.
Was bedeutet Abteilung II im Grundbuch?
In Abteilung II werden Lasten und Beschränkungen eingetragen, z. B.
Wohnrechte, Nießbrauch, Wegerechte oder Veräußerungsbeschränkungen. Sie können die Nutzung
und den Wert einer Immobilie deutlich beeinflussen.
Warum ist das Grundbuch für die Baufinanzierung so wichtig?
Für eine Baufinanzierung verlangt die Bank eine Grundschuld im Grundbuch.
Nur wenn Eigentumsverhältnisse und bestehende Belastungen eindeutig sind, kann die Bank das
Darlehen bewilligen und die Kreditsumme auszahlen.