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  Haustausch? Das muss Ihre Versicherung wissen!
Veröffentlichung: 31.01.2010

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 Foto: ©iStockphoto.com/Andrei Tchernov

(KK - Hannover) Wenn man in der Fremde in einem Ferienhaus Urlaub macht, steht das eigene Haus bekanntlich leer. Warum nicht also die eigenen vier Wände an andere Urlauber während der Ferienzeit übergeben? Auf Bello wird aufgepasst, die Blumen werden gegossen und das Haus sieht für Leute mit bösen Hintergedanken bewohnt aus. Runtergelassene Rolläden wären da schon eine glatte Einladung. In den USA ist man schon einen Schritt weiter. Seit Jahren überlassen Urlauber aus den Südstaaten Ihre Häuser Touristen aus Michigan, während diese wiederum Urlaub in ihrem eigenen Haus machen. Haustausch nennt sich die neue Art des Urlaubs, die für sicherheitsbewusste Deutsche noch gewöhnungsbedürftig. Und das ist auch gut so.

Denn nicht jede Versicherungsgesellschaft findet eine unangemeldete Überlassung der Wohnung gut. Ggf. kann Ihnen die Gesellschaft den Versicherungsschutz versagen, wenn Sie die Überlassung Ihres Hauses der Assekuranze nicht zuvor gemeldet haben.

1. Hausratversicherung
Haben Sie eine Hausratversicherung, so sollten Sie die Überlassung der Wohnung Ihrer Hausratversicherung melden. Denn bei Einbruch mit Diebstahlfolgen könnte es Probleme geben.

2. Haftpflichtversicherung
Wenn die Gastfamilie in Ihrer Wohnung einen Schaden anrichtet, müsste sie dafür gerade stehen. So will es das deutsche BGB. Doch hat die Gastfamilie überhaupt eine Privathaftpflichtversicherung? Und wie sieht die italienische Gesellschaft die gegenseitige Überlassung an? Dies sollte die Gastfamilie mit der eigenen Haftpflichtversicherung abklären.



Ggf. solten Sie über eine Zusatzversicherung für die Urlaubszeit nachdenken. Fragen Sie einfach bei einer deutschen Gesellschaft nach, ob diese die Risiken abdeckt.

3. PKW - Haftpflichtversicherung
Spätestens beim Auto wird es heikel. Manche Tauschfamilien überlassen sich gegenseitig die Autos. Doch seit der Öffnung des EU-Binnenmarktes für Versicherungen hat sich so einiges getan. Falls Sie eine personenbezogene PKW-Haftpflichtversicherung haben, sollten Sie das zusätzliche Risiko Ihrer Versicherung melden. Meistens antwortet die KFZ-Haftpflichtversicherung mit einer Erhöhung der Prämie für das zusätzliche Risiko. Gleiches gilt auch für die Kaskoversicherung.



Veröffentlichung: 31.01.2010  -  (C19821) letzte Bearbeitung: 31.01.2010

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