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  Erben kann teuer werden - muss es aber nicht!
Veröffentlichung: 23.01.2010

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 Foto: ©iStockphoto.com/Stefan Klein

Erben kann teuer werden! Das wissen viele. Doch die wenigsten wissen, wie man bereits im Vorfeld zukünftige Erbansprüche vor der Hand des Staates schützen kann. Auch Streitigkeiten unter den Erben können für gewaltigen Zündstoff führen. Wir haben für Sie das Wichtigste in Kürze zusammengefasst.

Auflagen:
Wer ein Testament verfasst, kann darin Auflagen für seine Erben festlegen. Z. B. kann ein Haus nur vererbt werden, wenn es danach nicht verkauft wird.



Erbvertrag:
Ein Erbvertrag ist z. B. bei unverheirateten Paaren eine Möglichkeit, eine gemeinsame Verfügung zu treffen. Der Erbvertrag wird von beiden Parteien unterschreiben und zwar vom Erblasser und vom Erben. Eine Rücktrittsklausel ist für den Fall sinnvoll, wenn das Paar vorher noch trennen sollte. Allerdings sagen Rechtsexperten, dass ein Erbvertrag auch wenig Alternativen offen lassen soll, wenn er einmal gefertigt wurde.

Erbschaftssteuer:
Erbschaften sind steuerfrei, sofern sie bestimmte Freibeträge nicht überschreiten.
Für Ehepaare: 307.000€ (Stand: Juni 2006)
Für Kinder: 205.000€ (Stand: Juni 2006)
Für nichteheliche Lebensgefährten: 5200€ (Stand: Juni 2006)

Weiter richten sich die Steuersätze nach dem Verwandtschaftsgrad.

Immobilien:
Zur Zeit werden Häuser und Wohnungen günstiger bewertet als Geld und Wertpapiere. Dadurch bleiben viele Erbschaften steuerfrei. Doch momentan prüft das Bundesverfassungsgericht, ob alle Vermögensgegenstände gleich behandelt werden müssen. Das Urteil wird noch dieses Jahr (2006) erwartet.

Schenkungen:
Oft sind Schenkungen günstiger, als den Besitz zu erben. Lesen auch hierzu: Schenken statt erben

Teilungsnachfolge:
Oft erben Erben den Nachlass gemeinsam. Um Streitigkeiten zwischen den Erben zu vermeiden, kann eine Teilungsanordnung festgesetzt werden. Darin wird festgelegt, wer was bekommt!

Vor- und Nacherben:
Eltern können als Erben ihren Sohn und dessen Kinder einsetzen. Dadurch wird verhindert, dass die unliebsame Schwiegertochter etwas erbt.

Vorsorgevollmacht:
Doch was ist, wenn man selbst nicht mehr geistig rege genug ist, um wichtige Nachlassgeschäfte zu erledigen. Mit einer Vorsorgevollmacht, kann man auch eine Person seines Vertrauens beauftragen, alle vermögensrechtlichen Angelegenheiten zu regeln, wenn man selbst nicht mehr in der Lage dazu sein sollte.

Weiterführende Informationen:
Erben im Ausland kann teuer werden
Urteil: Erben haften auch für Steuerschulden
Schenken statt erben
Und wer zahlt im Todesfall? - Sterbegeldversicherungen für die letzte Stunde
 
Broschüre Erben und Vererben:
Das Bundesjustizministerum bietet auf seiner Seite eine Borschüre mit dem Titel "Erben und Vererben" zum Download an.

Das Deutsche Forum für Erbrecht hat zum Thema eine sehr informative Internetseite:
http://www.deutsches-forum-fuer-erbrecht.de

Die Deutsche Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachflge e. V. bietet auf Ihrer Internetseite die Broschüre „Erbrecht verständlich“ zum Download an:



Veröffentlichung: 23.01.2010  -  (C19655) letzte Bearbeitung: 23.01.2010

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