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Finanzierungslexikon
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Veröffentlichung:
06.03.2010
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| Foto: © Udo Kroener - Fotolia.com |
(KK - Hannover) Wer als Einzelunternehmer oder Freiberufler arbeitet steht bei Krankheit und oder Unfall oft im Regen darf. Zwar bieten viele gesetzliche Versicherungen einen Tarif für freiwillig versicherte Mitglieder, also für Selbständige, doch der ist ohne Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Schließlich ist man ja auch sein eigener Chef. Doch mit einer Zusatzversicherung kann man sich schon ab der dritten Krankheitswoche absichern. Die AOK bietet z. B. einen Krankgeld-Wahltarif für seine Mitglieder für weniger als 12,00 € Beitrag pro Monat an. Im Krankheitsfall tritt die Kasse dann ab der siebten bzw. dritten Krankheitswoche mit 70 % des Arbeitseinkommens ein. Bis zur siebten, bzw. dritten Woche muss der Unternehmer sich selbst "über Wasser" halten können. Dieser Wahltarif macht dann Sinn, wenn die gesamte unternehmerische Existenz an die eigene Person gebunden ist. Nach einem Unfall oder einem Bandscheibenvorfall kann man auch länger, als 3 Woche krank sein.
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Veröffentlichung:
06.03.2010
- (C20571)
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letzte Bearbeitung:
06.03.2010
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