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(KK - Hannover) Viele Hartz IV-Empfänger würden sich gerne mit einer eigenen Geschäftsidee aus der Abhängigkeit ziehen. Was viele allerdings nicht wissen: Auch nach der Ich-AG gibt es noch Fördergelder als Gründungszuschuss für Arbeitslose, die den Schritt in die Selbständigkeit wagen wollen. Vieles hat sich geändert. Die wichtigste Änderung: Nur Arbeitslose können den Gründungszuschuss beantragen. Bereits vor längerer Zeit kündigte die Bundesagentur für Arbeit in einer Pressemitteilung an, dass neue Ich-AG-Anträge genauer geprüft werden würden.
Wer wird gefördert? Das trifft auch auf die neuen Fördergelder zu. Gefördert werden Gründungen, die als Haupteinnahmequelle gedacht sind. Damit sollen Eintagsfliegen und Luftschlösser von vornherein ausgeschlossen werden. Schließlich möchte die Bundesagentur für Arbeit den Arbeitslosen in ein gesichertes Erwerbsleben verhelfen und nicht nach wenigen Monaten wieder zu ihren Kunden zählen dürfen.
Wie viel gibt es? Das Fördergeld wird 9 Monate und zwar in Höhe des Arbeitslosengeldes gewährt. Zuzüglich kommen 300 Euro Sozialpauschale dazu, von denen die frischgebackenen Unternehmer ihre Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung bezahlen sollen. Gegen einen geringen Beitrag, kann man sich auch freiwillig gegen Arbeitslosigkeit versichern, falls die Unternehmensidee scheitern sollte.Nach Ablauf der neunmonatigen Förderung und der sechmonatigen Folgeförderung erwirbt man ohnehin einen neuen Anspruch.
Was passiert mit ALG-II-Empfängern? Bezieher von Arbeitslosengeld sollten mit ihrer Agentur für Arbeit darüber nachdenken, ob es sich nicht lohnt auf das Arbeitslosengeld II zu warten. Denn Hartz-IV-Empfänger haben wie bislang einen Anspruch auf ein Einstiegsgeld. Dabei wird das ALG II um 50 bis 100 % aufgestockt.
So gehts: Die Geschäftsidee muss nun sorgfältig zur Präsentation vorbereitet und ausgearbeitet werden. Je nach Berufgruppe kann man die eigene Idee vorher von der örtlichen IHK, er Handwerkskammer, dem Steuerberater oder der Bank prüfen lassen. Der Bank sollte man die Unterlagen ohnehin zur Prüfung vorlegen, denn viele Banken vergeben erst nach genauer Prüfung ein Geschäftskonto. Mit unter kann es vorkommen, dass neben den Arbeitszeugnissen und einer monatlichen Umsatz- und Ertragsplanung ein Kurzkonzept der geplanten Geschäftsidee vorgelegt werden muss. Dem Antrag auf Gründungszuschuss werden eine Reihe von Unterlagen beigefügt, wie z. B.: Kurzbeschreibung der Geschäftsidee, ein Kapitalbedarfs- und Finanzierungsplan, eine Umsatz- und Rentabilitätsvorschau für die nächsten 12 Monate.
Daran sollten Sie denken! Mit Ihrer Planung müssen Sie nicht nur die Bundesagentur für Arbeit überzeugen, um letzten Endes an das Fördergeld zu kommen, sondern auch ihren künftigen Steuerberater und ihre Hausbank. Je sorgfältiger Sie Ihre Idee ausarbeiten und je realistischer Ihre Idee ist, desto weniger Probleme werden Sie auch später während Ihrer eigenen Selbständigkeit haben. Das Wirtschaftsministerium, die IHK oder auch die Agentur für Arbeit bieten Existenzgründerseminare an.
Linktipps: www.existenzgruender.de www.gruenderzeit.de http://www.ihk.de/
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