Seit Januar 2006 müssen Unternehmer die Beitragsnachweise für Minijobber zwingend über das Internet einreichen. Der Grund: Für die Bewältigung der Datenflut setzt die Minijob-Zentrale der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (KBS) auf ein neues Datenverarbeitungssystem. Foto: Knappschaft-Bahn-See/Presse