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Die Erklärung mit den richtigen Steuerformularen
Für die Erstellung einer Steuererklärung benötigt man verschiedene Steuerformulare. Hierzu gehört zum einen der Mantelbogen, aber auch die Formulare für die Werbungskosten, die Sonderausgaben sowie die Anlage für Kapitalerträge müssen mitunter eingereicht werden. Das Finanzamt stellt die hierzu notwendigen Anträge papierhaft zur Verfügung, alternativ besteht auch die Möglichkeit, die Steuererklärung online zu erstellen und direkt ans Finanzamt zu übermitteln.
Die Erstellung der Steuererklärung
Um die Einkommenssteuer korrekt ermitteln zu können, benötigt das Finanzamt zahlreiche Informationen vom Steuerpflichtigen. Hierzu gehören unter anderem Informationen über die Höhe des Einkommens, aber auch Informationen zu den getätigten Ausgaben wie etwa die Benzinkosten vom Wohn- zum Arbeitsort werden für die korrekte Steuerberechnung benötigt. All diese Daten müssen Steuerpflichtige im Rahmen ihrer Steuererklärung auf den dafür vorgesehenen Formularen angeben und diese dann gebündelt an das zuständige Finanzamt einreichen.
Die Bestellung von Steuerformularen
Damit das Finanzamt die Steuer berechnen und der Steuerpflichtige alle Angaben tätigen kann, bietet das Bundesministerium für Finanzen auf seiner Internetseite unterschiedlichste Formulare, die aufgerufen, ausgefüllt und ausgedruckt werden können. Auch das zuständige Finanzamt bietet auf Wunsch zu Zustellung der benötigten Steuerformulare, so dass ein Ausdruck nicht nötig ist und auch Menschen ohne Internetzugang alle erforderlichen Vorlagen nutzen können.
Die Steuererklärung online abgeben
Seit einigen Jahren ist es möglich, die Steuererklärung zur Ermittlung der individuellen Steuer nicht nur papierhaft, sondern auch elektronisch abzugeben. Das ELSTER-System der Finanzämter bietet die Möglichkeit, alle Informationen direkt am PC einzugeben und die Erklärung dann auf elektronischem Wege ans Finanzamt zu übermitteln. Ein Ausdruck der Vorlagen ist nun nicht mehr nötig, auch können Steuererklärungen nach Aussagen der Finanzämter so schneller und effektiver bearbeitet werden.
Veröffentlichung:
18.02.2012
- C28221
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