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Die Steuererklärung - auch bei der Einkommensteuer lässt sich sparen

Jeder Bürger in Deutschland ist zur Zahlung der hier festgelegten Steuern verpflichtet. Wie hoch der zu zahlende Steuerbetrag ist, wird nicht pauschal ermittelt, sondern anhand des Einkommens oder der Kapitalerträge berechnet. Damit das Finanzamt die Steuerlast prüfen und ggf. Nachforderungen oder Rücküberweisungen tätigen kann, ist eine Steuererklärung notwendig, die jährlich erstellt und pünktlich abgegeben werden muss.

Die Einkommenssteuererklärung


Über die Einkommenssteuererklärung geben Steuerpflichtige gegenüber dem Finanzamt an, welche Einkommen im Laufe eines Kalenderjahres erzielt wurden. Dies dient dem Finanzamt dann als Grundlage, um die Steuer zu berechnen und einzufordern. Mitunter ist es möglich, die Höhe der Einkommenssteuer zu reduzieren, indem beispielsweise Werbungskosten oder Sonderausgaben angesetzt werden. Werbungskosten sind in diesem Zusammenhang Kosten, die zur Erzielung des Einkommens aufgewendet werden müssen. Sonderausgaben hingegen können in der Erklärung angegeben werden, wenn etwa Beiträge für die Altersvorsorge oder aber die Krankenversicherung bezahlt wurden.

Erträge aus Kapitalanlage


Erträge aus Kapitalanlagen sind ebenso wie Einkünfte aus selbstständiger oder nichtselbstständiger Arbeit steuerpflichtig. Seit Einführung der Abgeltungssteuer 2009 werden die Steuern hier pauschal in Höhe von 25% auf die erzielten Einkünfte erhoben und direkt von der Bank oder Kapitalanlagegesellschaft an das zuständige Finanzamt überwiesen. Eine separate Steuererklärung ist im Anschluss nicht mehr nötig. Die Erklärung kann aber sinnvoll sein, etwa wenn der persönliche Steuersatz niedriger ist als die oben genannten 25%, denn dann kann der Differenzbetrag als Steuererstattung gebucht werden.

Steuererklärungen für besondere Anlässe

Bei besonderen Anlässen wie Erbschaften oder Schenkungen ist es mitunter ebenfalls notwendige, Steuererklärungen zu erstellen, anhand derer das Finanzamt dann die zu zahlenden Steuern festlegt. Da es sich hierbei jedoch um besonderes Steuerrecht handelt ist es ratsam, einen Steuerberater aufzusuchen und ihn mit der Erstellung der Steuererklärungen zu beauftragen. Dies ist im Übrigen auch bei der Einkommenssteuererklärung, der Umsatzsteuererklärung oder anderen Erklärungen gegenüber dem Finanzamt ratsam, da der Steuerberater aktuelle Rechtseinblicke hat und unter Umständen Steuertipps geben kann, um die Höhe der zu zahlenden Steuer ggf. zu reduzieren oder gar eine Steuererstattung zu erzielen.

 
Finanztipps
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