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Professionelle Unterstützung vom Steuerberater
Der Beruf des Steuerberaters ist in Deutschland ein sehr angesehener Beruf. Sie beraten ihre Mandanten hinsichtlich steuerrechtlicher Fragen und können auf Wunsch auch betriebswirtschaftliche Details klären. Neben der Lohnbuchhaltung und der Erstellung von Steuererklärungen können sie auch bei Erbschaftsangelegenheiten oder Schenkungen beratend zur Seite stehen und Tipps im Umgang mit dem Finanzamt geben.
Die Aufgaben von Steuerberatern
Steuer Berater nehmen sehr unterschiedliche Aufgaben wahr. In erster Linie stehen sie ihren Mandanten für Fragen rund um das deutsche Steuerrecht zur Verfügung. Um jederzeit auf dem neuesten Stand der Rechtssprechung zu sein, bilden sich diese Berater regelmäßig weiter und besuchen Seminare, um die Steuer korrekt berechnen zu können.
Die Erstellung privater Steuererklärungen ist nur ein Teilbereich der Arbeit des Steuerberaters. Auch Unternehmen können sich mit ihren steuerrechtlichen Fragen an ihn wenden und beispielsweise die komplette Buchführung beauftragen, Jahresabschlüsse erstellen oder Steuerbescheide überprüfen lassen.
Hilfe bei steuerrechtlichen Fragen Mandanten können sich in vielen Situationen an ihre Steuerberater wenden. Er erstellt nicht nur die Steuererklärung ans Finanzamt, sondern steht auch mit Steuertipps zur Seite. Mögliche Steuereinsparungen beispielsweise können gemeinsam besprochen werden, um sowohl aktuell wie auch künftig die Steuerlast so gering wie möglich zu halten. Die Voraussetzungen für diese Tätigkeit
Um als Berater in Sachen Steuern tätig sein zu können, ist zum einen ein qualifiziertes Hochschulstudium notwendig. Anschließend muss außerdem die Steuerberaterprüfung absolviert werden. Um hierzu zugelassen zu werden, müssen Prüflinge allerdings eine mehrjährige Praxiserfahrung im Steuerrecht nachweisen. So soll gewährleistet werden, dass die späteren Mandanten qualifiziert und korrekt beraten werden und Fehler in der Berechnung der Steuer vermieden werden kann.
Für die Prüfung zum Steuerberater muss Wissen in verschiedenen Bereichen nachgewiesen werden, zu denen neben dem Handelsrecht auch die Erbschaftssteuer, die Grunderwerbssteuer sowie Kenntnisse in Betriebswirtschaft gehören.
Veröffentlichung:
18.02.2012
- C28222
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