Steuer Verein - sparen durch richtige Beratung
Der Steuerverein bietet Hilfe und Beratung in SteuersachenIm deutschen Recht ist nicht jeder dazu befugt, eine geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen zu leisten. Das Steuerberatungsgesetz regelt im Paragraph 4, welche natürlichen Personen oder Institutionen die juristische Befugnis zu beschränkter Hilfe in Steuersachen innehaben.
In genau festgelegten Bereichen dürfen auch Lohnsteuerhilfevereine für ihre Mitglieder beratend und helfend tätig sein. Diese juristische Grundlage ist wichtig für die Mitglieder der Steuervereine, da sie damit die Sicherheit der Legalität im komplizierten deutschen Steuerrecht erhalten.
Von der Einkommenssteuererklärung bis zu Rechtsbehelfen
Die Beratungsbefugnisse der Lohnsteuerhilfevereine gelten für die Erstellung der Einkommenssteuererklärung, für die Beratung zur Wahl der Steuerklasse bis zu Rechtsbehelfen beim Finanzgericht bei fehlerhaften Steuerbescheiden. Der Steuerverein bietet außerdem die steuerliche Beratung bei Unterhaltsleistungen, Versorgungsbezügen, bei den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit, Renten und bei selbstgenutztem Wohneigentum.
Neben der Erstellung der Einkommensteuererklärung berät der Steuer Verein in den Bereichen der Freistellungsanträge bei Kapitalvermögen, der Berechnung der Höhe der Steuererstattung, der Eigenheimzulage, wie auch beim Kindergeld.
Der Steuerverein ist eine günstige Alternative zu den Diensten eines Steuerberaters
Aus Kostengründen beauftragen die wenigsten deutschen Steuerzahler einen Steuerberater mit der Erstellung ihrer Steuererklärung. Der Steuer Verein beziehungsweise der Lohnsteuerhilfeverein bietet seinen Mitgliedern eine günstige Beratung und wertvolle Hilfe beim offiziellen Kontakt mit dem Finanzamt an. Für die Beratung muss man allerdings im Verein Mitglied sein.
Doch die jährlichen Kosten für eine Vereinsmitgliedschaft liegen immer noch wesentlich niedriger, als die Kostensätze, die man bei einem Steuerberater zahlen muss. Dafür besitzt der Steuerberater allerdings auch eine wesentlich größere Bandbreite an juristischen Befugnissen in Sachen Beratung und Hilfe bei der Steuer.
Veröffentlichung:
13.05.2012
- C28232
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