Steuer Identnummer

Bei der persönlichen Steuer Identnummer handelt es sich um die bundeseinheitlich vergebene Steueridentifikationsnummer (TIN Steuer-ID). Alle deutschen steuerpflichtigen Staatsbürger haben diese Nummer vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) zugesandt bekommen. Das BZSt ist zuständig für die Prüfung und Verwaltung der Steueridentifikationsnummern.

Dabei darf eine juristische natürliche Person nur eine Steuer ID erhalten und jede Identifikationsnummer darf nur einmal vergeben werden. Diese Nummer dient der zentralen Erfassung der Bundesbürger und hat das Ziel, das Verfahren der Besteuerung zu vereinfachen und unnötige Bürokratie abzubauen. Die Mitteilung über die persönliche Identifikationsnummer haben alle Bürger spätestens zum Ende des Jahres 2008 erhalten.

11 Ziffern = Die Steuer ID

Innerhalb der Finanzverwaltungssprache werden diese elf Ziffern als „nicht sprechend“ bezeichnet. Damit ist gemeint, dass die Ziffern absolut neutral sind, sie dürfen keine Rückschlüsse auf Daten über den Steuerzahler zulassen.

Ebenfalls aus Gründen des Datenschutzes unterliegt die Steuer Identnummer einer strengen Zweckbindung, die auf den Sektor der Finanzverwaltung beschränkt ist. Bei allen Mitteilungen, Erklärungen oder Anträgen gegenüber den Finanzbehörden muss der Steuerpflichtige seine Steuer ID angeben. Damit soll auch eine schnellstmögliche Bearbeitung der Akten gewährleistet werden.

Welche Daten sind bei der Finanzverwaltung über den Steuerzahler gespeichert?


Sämtliche Eckdaten über natürliche Personen sind bei der Finanzverwaltung gespeichert, dazu gehören der Tag und der Ort der Geburt, das Geschlecht, der Familienname, frühere Namen, Vornamen, letzte bekannte oder gegenwärtige Anschrift, die zuständigen Finanzbehörden, der Doktorgrad und – im Todesfalle – der Sterbetag.

Diese Datensammlung wird spätestens 20 Jahre nach Ablauf des Kalenderjahres, innerhalb dessen der Steuerpflichtige verstorben ist gelöscht. Selbstverständlich unterliegen diese Basisdaten den Gesetzen über den Datenschutz.

 
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