Der Steuer Freibetrag
Steuern sparen mit dem Steuer FreibetragDer Freibetrag auf die Steuerlast kann von der Gesamtsumme der Steuerbemessungsgrundlage abgezogen werden. Einzig der Teil der Einnahmen, die den Freibetrag übersteigt, muss zwingend versteuert werden. Im Jahr 2011 liegt dieser Grundfreibetrag bei 8.004 €. Erst wenn diese Summe beim Einkommen überschritten wird, fällt darauf die Einkommenssteuer an.
Wenn jemand zum Beispiel im Jahr 30.000 € verdient hat, dann werden davon nur 21. 996 € versteuert, der Grundfreibetrag darf vom Finanzamt nicht angetastet werden. Der Steuerzahler sollte seinen Steuerjahresbescheid also immer ganz genau nachrechnen oder direkt vom Fachmann prüfen lassen.
Ab sofort mehr Netto vom Brutto
Warum sollte man dem Finanzamt Kredit gewähren? Wer seinen Steuer Freibetrag direkt auf der Lohnsteuerkarte eintragen lässt, hat direkt und im laufenden Jahr weniger Abzüge. Wer auf diesen Eintrag verzichtet, der gibt seinem Finanzamt einen zinslosen Kredit. Es ist also viel klüger die Freibeträge für die Kinderbetreuung, für Alleinerziehende, für behinderte Kinder oder erwachsene Kinder in Ausbildung oder die Fahrtkosten zur Arbeit direkt auf der aktuellen Lohnsteuerkarte vermerken zu lassen. Die genaue Abrechnung erfolgt dann mit der jährlichen Steuererklärung. Hat man dann doch weniger Ausgaben gehabt, als in den Freibeträgen vermerkt war, dann kann das Finanzamt eine Nachzahlung fordern.
Steuerfreie Zinsen durch den Sparerfreibetrag
Der Sparerfreibetrag ist ein wesentlicher Teil des Grundfreibetrages. Denn nur wessen jährliche Zinseinnahmen einen bestimmten Betrag überschreiten, der muss auch darauf Steuern abgeben. Zur Zeit liegt die Grenze bei 750 € für Alleinstehende und bei 1.500 € für Verheiratete. So kann auch bei den Einkünften aus dem Kapitalvermögen kräftig gespart werden!
Veröffentlichung:
16.05.2012
- C28225
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