Steuer absetzbar, aber wie?


Welche Ausgaben sind von der Steuer absetzbar?

Wer gut informiert ist, kann viel Geld bei der Steuer sparen. So lassen sich eine Reihe von privaten Ausgaben als „Außergewöhnliche Belastungen“ von der Steuersumme absetzen. Unter diese Ausgaben fallen Krankheitskosten, welche nicht von der Versicherung übernommen wurden. Zum Beispiel Kosten für Behandlungen oder Zuzahlungen für Medikamente. Auch Kosten für eine Scheidung und Zivilprozesse oder eine Beerdigung sind von der Steuer absetzbar.

Die „Zumutbare Belastung“ pro Jahr

Jeder Steuerzahler wird aufgrund seiner Einkünfte, seines Familienstandes und der Anzahl seiner Kinder vom zuständigen Finanzamt mit einer Summe der „zumutbaren Belastungen“ pro Jahr eingestuft. Erst wenn jene Summe überschritten wird, sind diese Kosten von der Steuer absetzbar. Die Summe der außergewöhnlichen Belastungen minus der Summe der zumutbaren Belastungen ergibt den Betrag, der als steuermindernd vom Finanzamt berücksichtigt wird. Dieser Betrag kann dann am Ende des Jahres in der Lohn- oder Einkommenssteuererklärung aufgeführt und abgesetzt werden.

Die Werbungskosten von der Steuer absetzen


Als Werbungskosten gelten alle Aufwendungen, die der Erhaltung, Sicherung und Erwerbung der Einnahmen dienen. Als beruflich bedingte Ausgaben werden die Doppelte Haushaltsführung, die Kosten für Arbeitsmittel, Fachliteratur und Berufsbekleidung vom Finanzamt als Werbungskosten anerkannt. Auch für die Fahrten zwischen der privaten Wohnung und der Arbeitsstätte kann die Entfernungspauschale als Werbungskosten abgesetzt werden.

Ebenfalls absetzbar sind Fortbildungskosten, die als beruflich bedingt definiert sind. Dazu zählen ein Zweitstudium, Fortbildungsmaßnahmen innerhalb der beruflichen Qualifikation oder auch eine Promotion für die Erlangung eines Doktortitels. Die Bewerbungskosten für Anzeigen, Bewerbungsmappen und ähnliches dürfen als steuermindernd geltend gemacht werden.

 
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