Lohn Steuer

Die Steuerpflicht bei nicht selbstständigen Einkünften

Bei der Lohnsteuer handelt es sich um eine besondere Erhebungsform der Einkommensteuer. Die Lohn Steuer wird auf die Einkünfte aus der nicht selbstständigen Arbeit eingezogen. Diese Form der steuerlichen Abgabe wird im Quellenabzugsverfahren direkt vom Arbeitgeber einbehalten und an das zuständige Finanzamt abgeführt.

Die jeweilige Summe der Lohnsteuer eines Arbeitnehmers ist abhängig von der Höhe seines Arbeitsentgelts, seinem Familienstand, der Anzahl seiner Kinder und weiteren individuellen Umständen. Die genaue Berechnung dieser Steuer erfolgt anhand der Tarifformeln des Einkommenssteuergesetz.

Der Abgabenrechner des Bundesministerium der Finanzen

Das Bundesfinanzministerium stellt auf seiner Webseite einen interaktiven Abgabenrechner zur Verfügung. Dort kann jeder Arbeitnehmer prüfen, ob seine Lohnsteuer korrekt berechnet wurde. Dazu muss der User nur sein Geburtsdatum, Steuerklasse, Zahl der Kinderfreibeträge, Kirchensteuer (falls der Arbeitnehmer Mitglied der Kirche ist, muss er hier sein Bundesland eingeben), Jahresbruttolohn, Angaben zu Vorsorgeaufwendungen und eventuelle steuerfreie Lohnzahlungen, beziehungsweise zusätzliche steuerpflichtige Lohnsonderzahlungen in das Formular eintragen. Der interaktive Rechner ermittelt anonym und kostenlos den Betrag der Steuer auf die nicht selbstständigen Einkünfte auf des Basis der eingegebenen Eckdaten.

Die Erstattung von zu viel gezahlter Lohn Steuer


Wenn der Arbeitnehmer durch die Pauschalierung zu viel an Lohn Steuer gezahlt hat, denn wird diese Summe nach Ablauf des Jahres erstattet. Dazu muss der Arbeitgeber einen Lohnsteuer- Jahresausgleich durchführen und beim Finanzamt beantragen.

Aber auch der Arbeitnehmer selbst kann durch seine jährliche Steuererklärung eine berechtige Rückzahlung bei seinem zuständigen Finanzamt einfordern. Dies geschieht im Falle von steuerlich geltend gemachten Werbungskosten oder Sonderausgaben, die von der bereits gezahlten steuerlichen Abgabe vom Lohn abgezogen werden dürfen.

 
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