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(KK - Hannover) Die Rente wird so, wie wir sie heute kennen, in 30 Jahren wahrscheinlich nicht mehr existieren. Was bleibt, sind private Vorsorgemöglichkeiten. Neben der Riesterrente, der privaten Altersvorsorge bei diversen Versicherern bietet sich auch die Betriebsrente an. Arbeitnehmer haben das Recht, einen Teil ihres Lohns oder Gehalts in Beiträge zu einer Betriebsrente umzuwandeln. Doch dabei müssen bestimmte Rand- und Rahmenbedingungen beachtet werden. Gesetzesänderungen haben die Betriebsrente undurchsichtiger gemacht.
1A-Finanzmarkt berichtete erst kürzlich.
Gerade wegen der Unübersichtlichkeit, zahlreicher Fallstricke und Neuerungen sollten sich Interessierte rechtzeitig informieren. Doch welches Modell ist geeignet – Riester, Rürup oder Entgeltumwandlung? Wie fördert der Staat betriebliche Renten? Wie sieht die Rechtslage aus? Worauf muss man achten? Der Bundesverband der Verbraucherzentralen hat einen kleinen Ratgeber, mittlerweile in der 2. Auflage, mit leicht verständlichen Hintergrundinformationen, Checklisten, Tipps und den einzelnen Schritten herausgebracht. Über die Internetseite des Bundesverbandes kann der Ratgeber bestellt werden. Dort liegt auch eine PDF-Datei als Leseprobe zum Download bereit. http://www.vzbv.de/ratgeber/altersvorsorge.html
Veröffentlichung:
26.07.2007
- C2188